„Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau, jedoch mit zuletzt steigender Tendenz. Diese werden zurzeit in fast allen Provinzen verzeichnet, die Mehrzahl in Havanna. Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Von allen aus dem Ausland Einreisenden ist zwingend ein negativer PCR-Test aus dem Heimatland vorzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss. Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben.
Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel oder in einer offiziellen casa particular haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses in einem Hotel/Unterkunft aufzuhalten. Danach können sich diese Reisenden frei bewegen. Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einer der vorgenannten Unterkünfte vorgesehen haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Kubanische Quarantäneeinrichtungen entsprechen meist nicht dem deutschen Standard für Unterkünfte. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer bleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird ebenfalls erst am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor.
Für den von den kubanischen Behörden durchgeführten PCR-Test wird eine Gebühr von 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird. Bei vor diesem Datum erworbenen Tickets ist die Gebühr am Flughafen zu begleichen. Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich. Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Es gibt auch Flüge von Deutschland nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes können lokal beschränkt sein. Individualreisenden wird empfohlen sich vor Reiseantritt bei den lokalen Behörden oder Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage zu informieren. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen weiterhin eingeschränkt und wird der Nachfrage entsprechend geöffnet. Die Metropolregion Havanna wurde in die „Phase 1“ der Normalisierung zurück versetzt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Touristische Ausflüge nach Havanna aus anderen Landesteilen sind nicht möglich. Es gelten Öffnungszeitbeschränkungen für Restaurants ab 19 Uhr. Bars, Diskotheken, Kinos und Theater sind bis auf weiteres geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 21 bis 5 Uhr eingestellt
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen“.
Auswärtiges Amt, 12. Januar
Update, 13. Januar
Die kubanischen Behörden haben mit 550 Infizierten in den letzten 24 Stunden einen neuen Rekord bestätigt.
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