Costa Rica hat die Welthandelsorganisation (WTO) um eine Konsultation zu den von Panama auferlegten Beschränkungen für die Einfuhr verschiedener Produkte wie Erdbeeren, Milchprodukte, Fleisch, Ananas und costaricanischer Bananen gebeten. Im Antrag vom 14. Januar behauptet Costa Rica, dass Einfuhrbeschränkungen nicht mit den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen und des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) vereinbar sind. Die Ereignisse gehen auf den 20. Februar vergangenen Jahres zurück, als Panama ohne vorherige Ankündigung beschloss, die Einfuhr von Erdbeeren aus Costa Rica zu verbieten. Bei Lieferungen dieser Früchte wurden angeblich übermäßige Oxamylrückstände festgestellt. Nach Angaben der costaricanischen Behörden wurden bei der Produktionen von Erdbeeren keine Hinweise auf die Verwendung oder das Vorhandensein dieser Verbindung gefunden.
Ebenfalls hatte Panama ohne vorherige Ankündigung beschlossen die Genehmigung, die es verschiedenen costaricanischen Produzenten ermöglichte Milch- und Fleischprodukte nach Panama zu exportieren, nicht zu erneuern (Rind- oder Schweinefleisch). Laut dem von Costa Rica erstellten und an die WTO übergebenen Dokument gab Panama an, dass in diesem Fall anstelle einer Erneuerung früherer Genehmigungen ein neues Bewertungs- und Genehmigungsverfahren „von Grund auf“ durchgeführt werden müsse.
Costa Rica hat vor der WTO auch die Einfuhrbeschränkungen für frische Ananas und Bananen aufgrund pflanzengesundheitlicher Aspekte, die von Panama auferlegt wurden, verurteilt. Im Fall von Bananen warnte Panama zunächst hinsichtlich des Risikos der Einschleppung eines Pilzes, der laut Costa Rica nicht auf costaricanischem Gebiet existiert und hatte den Behörden die Möglichkeit eingeräumt, die Anbaugebiete zu inspizieren.
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