Covid-19 in Brasilien: „Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko“

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In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Foto: Latinapress)
Datum: 18. Januar 2021
Uhrzeit: 12:12 Uhr
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Autor: Redaktion
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„Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien wird derzeit gewarnt. Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Dort wurde zudem eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr bedeutet. Aufgrund der aufgetretenen Variante wird Brasilien ab dem 19. Januar 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft. Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Brasilien nach Deutschland ab diesem Zeitpunkt neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitführen, siehe Reiseverbindungen.

Einreise

Die Einreise und der Transit von Ausländern auf dem Luftweg ist grundsätzlich gestattet. Seit dem 30. Dezember 2020 sind Reisende, die in Brasilien einreisen möchten, verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.

Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.

Seit dem 25. Dezember 2020 ist die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland kommen, sowie die Mitnahme von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland aufgehalten haben oder durchgereist sind, auf Flügen nach Brasilien vorübergehend untersagt.

Durch- und Weiterreise

Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Reisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen und nicht nach Brasilien einreisen, sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests und einer Gesundheitserklärung befreit. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können diesbezüglich abweichen.

Reiseverbindungen

Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Auch der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt. Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Einige Staaten haben Direktflüge aus Brasilien derzeit untersagt. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt. Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Brasiliens als Virusvarianten-Gebiet mit Wirkung ab 19. Januar 2021 muss bei Reisen aus Brasilien nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.

Reisende müssen daher bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache mitführen. Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.

Beschränkungen im Land

Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt. Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus.

Hygieneregeln

In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden“.

Auswärtiges Amt, 18. Januar 2021

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