Auf Kuba ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen von COVID-19 stark angestiegen und werden in fast allen Provinzen verzeichnet (die Mehrzahl in Havanna). Das Auswärtige Amt rät deshalb von nicht notwendigen touristischen Reisen aufgrund fortbestehender Reisebeschränkungen ab. Kanada, Hauptquellmarkt für den kubanischen Tourismus, hat bereits bis Ende März die Flüge auf die Karibikinsel ausgesetzt. „Bei Einreise ist zwingend ein negativer PCR-Test in Papierform aus dem Heimatland vorzuweisen, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf und von einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss. Alle Einreisenden müssen sich nach Ankunft in Kuba am Flughafen einem weiteren obligatorischen PCR-Test unterziehen. Daneben ist am Flughafen eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben. Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten.
Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, gelten ab dem 6. Februar 2021 folgende Regelungen: Unmittelbar nach Einreise besteht eine Absonderungspflicht in einem kostenpflichtigen, von den kubanischen Behörden zugewiesenen Hotel bis zum Erhalt eines weiteren negativen Testergebnisses. Der erneute Test erfolgt im Regelfall am fünften Tag nach Einreise. Das Testergebnis soll nach ein bis zwei Tagen vorliegen. Verzögerungen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden. Die Unterbringungskosten können je nach Hotel variieren. Die Regelungen gelten auch für Personen mit Wohnsitz in Kuba.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus oder staatlichen Hotel für mindestens acht Tage gerechnet werden. Die Quarantäneeinrichtungen sind dabei nur auf die Sicherstellung der medizinischen Notwendigkeiten ausgerichtet. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen, die selbst negativ getestet wurden, müssen im gebuchten Hotelzimmer verbleiben, bis ein zweites negatives Testergebnis vorliegt. Der zweite Test wird am siebten Tag nach Einreise vollzogen. Das Testergebnis liegt frühestens am achten Tag vor. Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Eine direkte Flugverbindung von Deutschland aus besteht aktuell nur nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen. Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes können lokal beschränkt sein. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen ist weiterhin eingeschränkt. In der Metropolregion Havanna gelten verschärfte Pandemiemaßnahmen. Restaurants dürfen Essen nur zum Mitnehmen ausgeben oder liefern. Bars, Diskotheken, Kinos, Theater, Sportplätze und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der öffentliche Personennahverkehr ist von 21 bis 5 Uhr eingestellt. Der Aufenthalt in Parks und anderen öffentlichen Plätzen ist nach 19 Uhr untersagt. Reisen zwischen Havanna und anderen Landesteilen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. Auch in privaten Fahrzeugen ist mit Kontrollen und Einschränkungen an der Stadtgrenze zu rechnen. Ausflüge nach Havanna sind aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens bis auf weiteres nicht möglich. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen“.
Auswärtiges Amt, 3. Februar
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