Costa Rica: Projekt zur Gewinnung ausländischer Investoren und Rentner

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In Costa Rica haben die Abgeordneten, die den Ausschuss für Steuerangelegenheiten bilden, ein "Gesetz zur Anziehung von Investoren, Rentnern und Pensionären" bejaht (Foto: Asamblea Legislativa)
Datum: 16. Februar 2021
Uhrzeit: 11:27 Uhr
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Autor: Redaktion
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In Costa Rica haben die Abgeordneten, die den Ausschuss für Steuerangelegenheiten bilden, ein „Gesetz zur Anziehung von Investoren, Rentnern und Pensionären“ bejaht. Die Initiative soll zur wirtschaftlichen Reaktivierung des zentralamerikanischen Landes in der Zeit nach der COVID-19-Pandemie beitragen und ist für fünf Jahre gültig. Um ausländische Investitionen anzuziehen, reduziert das Projekt die Höhe der Investitionen auf 150.000 US-Dollar und gilt für alle Personen, die unter Einhaltung der Einwanderungskategorien einreisen dürfen.

„Dieses Projekt wird zur wirtschaftlichen Reaktivierung unseres Landes beitragen, denn seit mehr als vier Jahrzehnten gewähren wir bestimmte Vergünstigungen, um Investoren, Rentner und Pensionäre anzuziehen. Aufgrund dessen, was unser Land unter der Corona-Pandemie erlebt, wurde dieses Projekt vorgestellt, um Vergünstigungen zu gewähren und um einen Beitrag zu leisten, neues Kapital in die costaricanische Wirtschaft zu bringen“, erklärte die Abgeordnete Mileidy Alvarado.

Personen, die unter dieses Gesetz fallen, kommen in den Genuss der folgenden Anreize:

Einmalige Zollbefreiung und alle anfallenden Einfuhrsteuern für die Einfuhr von Haushaltswaren.
Sie dürfen ein Kraftfahrzeug für den persönlichen oder familiären Gebrauch einführen, das frei von allen Einfuhr-, Zoll-, Verkaufs- und wirtschaftlichen Stabilisierungssteuern ist und das nach drei Jahren ab dem Datum der Einfuhr des Fahrzeugs in das Land an Dritte verkauft oder übertragen werden kann.

Die Beträge, die als Einkommen erklärt werden um in den Genuss der Vorteile dieses Gesetzes zu kommen, sind von der Einkommensteuer befreit.

Befreiung von zwanzig Prozent der gesamten Grunderwerbssteuer bei jenen Immobilien, die während der Laufzeit dieses Gesetzes erworben werden – vorausgesetzt, dass der Begünstigte der eingetragene Eigentümer der Immobilie ist.

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