Das kolumbianische Verfassungsgericht hat am Donnerstag (22.) das Recht auf Sterbehilfe auf Patienten ausgeweitet, die unter schweren Körperverletzungen oder schweren und unheilbaren Krankheiten leiden.
Das Plenum des Verfassungsgerichtshofs hat mit sechs zu drei Gegenstimmen ein Urteil gefällt, das in den genannten Fällen das Recht auf ein würdiges Sterben garantieren muss und damit die Änderung von Artikel 106 des Strafgesetzbuches fördert.
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