Covid-19 in Brasilien: Entlistung als Virusvariantengebiet

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Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt (Foto: Latinapress)
Datum: 22. August 2021
Uhrzeit: 10:05 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Brasilien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Brasilien ist derzeit als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet), mit Wirkung vom 22. August 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Einreise und Transit von Ausländern auf dem Luftweg sind grundsätzlich gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie ein negatives PCR-Testergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden. Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind weiterhin untersagt; einzig die Einreise auf dem Landweg aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen gestattet. Weitere Ausnahmen für die Einreise über die Land- oder Seegrenzen gelten auch für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen. Die Landung von Flügen, die aus oder über Großbritannien und Nordirland, Indien oder Südafrika kommen, sowie die Beförderung von Ausländern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Großbritannien und Nordirland, Indien oder Südafrika aufgehalten haben oder durchgereist sind, ist vorübergehend untersagt.

Durch- und Weiterreise

Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Auch Transitreisende sind verpflichtet ein negativen PCR-Testergebnis und einer Gesundheitserklärung beim Check-In gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Einige Staaten haben Direktflüge aus Brasilien derzeit untersagt. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.

Beschränkungen im Land

Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen als Einlasskontrolle statt. Die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle ist weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus. In allen öffentlichen Räumen, auch im Freien, besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen muss eingehalten werden.

Auswärtiges Amt, 22. August 2021

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