Mexiko: Oberstes Gericht entkriminalisiert Abtreibung

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Obwohl Lateinamerika einige der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt hat, fordert eine wachsende Bewegung eine Lockerung der Beschränkungen (Foto: Ministerio)
Datum: 08. September 2021
Uhrzeit: 07:37 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat am Dienstag (7.) einstimmig entschieden, dass die Bestrafung von Schwangerschaftsabbrüchen verfassungswidrig ist. Dies wird als ein wichtiger Sieg für die Befürworter der Frauengesundheit und der Menschenrechte bezeichnet. Die Entscheidung im zweitgrößten römisch-katholischen Land der Welt bedeutet, dass die Gerichte Abtreibungsfälle nicht mehr verfolgen können und folgt auf die historische Legalisierung des Rechts in Argentinien, die Anfang dieses Jahres in Kraft trat. Arturo Zaldivar, Präsident des mexikanischen Obersten Gerichtshofs, begrüßte die Entscheidung als „Wendepunkt“ für alle Frauen, insbesondere für die schwächsten.

Das Votum der zehn anwesenden Richter geht auf einen Fall aus dem Jahr 2018 zurück, in dem ein Strafgesetz zur Abtreibung in Coahuila angefochten wurde. Der nordmexikanische Bundesstaat grenzt an Texas, das seine Gesetze gerade verschärft hat. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der eine wachsende feministische Bewegung in Mexiko auf die Straße geht um auf Veränderungen zu drängen, einschließlich der Forderung, die in weiten Teilen des Landes geltenden Anti-Abtreibungsgesetze zu beenden. Bei einer Demonstration in Saltillo (Hauptstadt des Bundesstaates Coahuila) umarmten sich Frauen, die grüne Halstücher als Symbol der Abtreibungsbefürworterinnen trugen und riefen: „Abtreibung ist kein Verbrechen mehr!“

Mit rund einhundert Millionen Katholiken ist Mexiko nach Brasilien das größte mehrheitlich katholische Land. Die katholische Kirche lehnt alle Formen der Abtreibung ab. Hunderte von meist armen mexikanischen Frauen sind wegen Abtreibung strafrechtlich verfolgt worden, während mindestens einige Dutzend weiterhin im Gefängnis sitzen. Die Abstimmung vom Dienstag legt nun verbindliche Kriterien für alle Richter des Landes fest, so dass es nicht mehr möglich ist, eine Frau wegen einer Abtreibung strafrechtlich zu verfolgen, ohne gegen die Kriterien des Gerichts und der Verfassung zu verstoßen.

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