Europäische Union: Neue Regeln für hochqualifizierte Einwanderer

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Nach den überarbeiteten Regeln müssen Antragstellerinnen und Antragsteller einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von mindestens sechs Monaten sowie einen Nachweis über höhere Qualifikationen oder berufliche Fähigkeiten vorlegen (Foto: europarl)
Datum: 16. September 2021
Uhrzeit: 11:09 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Das EU-Parlament hat die EU-Blue-Card-Reform gebilligt, die die Anstellung von hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern erleichtern und den Arbeitskräftemangel in Schlüsselsektoren verringern soll. Die Blue-Card-Richtlinie, die seit Ende 2009 in Kraft ist, legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt fest, die Drittstaatsangehörige (und ihre Familienangehörigen) erfüllen müssen, um eine hochqualifizierte Beschäftigung in den EU-Mitgliedstaaten aufzunehmen. Bisher hat es jedoch nicht genügend dieser dringend benötigten Arbeitskräfte angezogen mit nur 36.806 in der EU ausgestellten Blue Cards in 2019, davon die meisten, nämlich 28.858, in Deutschland. Nach den überarbeiteten Regeln müssen Antragstellerinnen und Antragsteller einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von mindestens sechs Monaten sowie einen Nachweis über höhere Qualifikationen oder berufliche Fähigkeiten vorlegen. Derzeit ist ein 12-monatiger Vertrag oder ein Angebot erforderlich. Die Gehaltsschwelle für Antragsteller wurde außerdem auf mindestens 100 Prozent und höchstens 160 Prozent des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in dem Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller beschäftigt ist, gesenkt; bislang lag sie bei 150 Prozent ohne Obergrenze.

Personen mit internationalem Schutzstatus – wie z. B. Flüchtlinge – werden auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten als dem, in dem sie Asyl oder einen anderen Schutzstatus erhalten haben, eine EU-Blue-Card beantragen können. Es wird möglich sein, bestimmte Arten von beruflichen Qualifikationen, z. B. im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, durch den Nachweis einschlägiger Berufserfahrung nachzuweisen. Inhaberinnen und Inhaber einer EU-Blue-Card können nach einem anfänglichen 12-monatigen Aufenthalt in dem Land, das ihnen die Karte zuerst erteilt hat, in einen anderen EU-Mitgliedstaat umziehen. Sie werden auch davon profitieren, dass sie schneller mit ihren Familienangehörigen zusammengeführt werden, da die Verfahren zur Familienzusammenführung beschleunigt werden und die begleitenden Familienangehörigen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

Nächste Schritte

Die informelle Vereinbarung mit dem Rat wurde vom Parlament mit 556 Stimmen gegen 105 Stimmen und 31 Enthaltungen unterstützt. Sie muss nun vom Rat gebilligt und im Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um ihre nationale Gesetzgebung mit der Richtlinie in Einklang zu bringen.

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