An seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021 hat der Bundesrat zwei bilaterale Abkommen mit Georgien und mit Dominica genehmigt, die dem Klimaschutz dienen. Die Abkommen schaffen die Rahmenbedingungen, damit die Schweiz über Klimaschutz-Projekte in diesen zwei Staaten einen grösseren Beitrag zur globalen Emissionsreduktion leisten kann, als dass sie das nur durch Massnahmen im Inland machen kann. Die Schweiz hat bereits ähnliche Abkommen mit Peru, Ghana und Senegal abgeschlossen. Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel will die Schweiz vor allem mit Massnahmen im Inland erreichen. Das Übereinkommen von Paris erlaubt es den Staaten aber auch, Klimaziele durch Klimaprojekte im Ausland zu erreichen. Die dort erzielten Emissionsverminderungen können sie an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen.
Am 20. Oktober 2020 hat die Schweiz den weltweit ersten Vertrag dieser Art mit Peru unterzeichnet; in den nächsten Monaten folgen ähnliche Abkommen mit Ghana und Senegal. An seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021 hat der Bundesrat nun zwei weitere solche Verträge genehmigt, und zwar mit Georgien und Dominica. Sie ermöglichen es der Schweiz, in diesen beiden Ländern CO2-Emissionen über Klimaschutz-Projekte zu reduzieren. So wird in Georgien ein nationales Förderprogramm zur Energieeffizienz in Gebäuden entwickelt. Hierbei sollen insbesondere auch die langjährigen Erfahrungen aus dem Schweizer Gebäudeprogramm einfliessen. In Dominica steht die Elektrifizierung des Verkehrs auf der Insel im Zentrum. Ferner soll vermehrt Geothermie werden. Dominica kann so unabhängig von Energieträgern wie Öl und Gas werden.
Strenge Normen beim Umweltschutz und den Menschenrechten
Mit diesen Abkommen schafft die Schweiz einen Standard für internationale Klimaprojekte, welche strenge Auflagen für den Umweltschutz erfüllen und zudem internationale Normen für den Schutz der Menschenrechte einhalten. Des Weiteren verpflichten die Abkommen beide Vertragsparteien zur Anwendung einer Methode, welche die doppelte Zählung von Emissionsverminderungen verhindert. Es wird laufend überprüft, ob die Projekte den festgelegten Kriterien entsprechen.
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