Kuba: Deutscher seit drei Monaten inhaftiert

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Helfer der Diktatur sind allgegenwärtig (Foto: 14ymedio)
Datum: 15. Oktober 2021
Uhrzeit: 11:26 Uhr
Leserecho: 2 Kommentare
Autor: Redaktion
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Wenn der Verwandtenbesuch im Gefängnis endet: Im Zuge der landesweiten Proteste auf Kuba im Juli dieses Jahres wurden tausende Menschen festgenommen. Bereits über 500 Kubaner sind in Schnellverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden. Mehr als tausend warten noch in den Gefängnissen auf das Urteil. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, ist einer von ihnen der Deutsch-Kubaner Luis Frómeta Compte. Der 58-Jährige war als Urlauber auf Kuba, um seine Verwandten zu besuchen. Er wurde am 11. Juli 2021 verhaftet, als er eine Demonstration in Havanna mit seinem Smartphone filmte. Die IGFM fordert die sofortige Freilassung von Luis Frómeta Compte und allen politischen Gefangenen auf Kuba.

„Luis Frómeta Compte hat die Proteste aus Neugierde für private Zwecke gefilmt, wird aber wie ein Verbrecher behandelt und ist seit mittlerweile drei Monaten inhaftiert. Deutschland muss sich für die Freilassung seines Staatsbürgers einsetzen und das kubanische Regime auffordern, ihn konsularisch betreuen zu dürfen. Seine Töchter Janie und María warten in Deutschland sehnlichst auf seine Heimkehr“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. Der IGFM liegt ein Video der Verhaftung vor.

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  1. 1
    Arnaldo Gonzalez

    WIR FÖRDERN DIE SOFORTIGE FREIHEIT FÜR LUIS FROMETA COMPTE, INHAFTIERTER DURCH EINE BRUTALE UND UNGERECHT REPRESSION IN KUBA.

  2. 2
    C.H. Sievers

    „der Deutsch-Kubaner Luis Frómeta Compte“

    So bedauerlich ich das persönlich finden mag, aber der Deutsch-Kubaner ist, da er offensichtlich die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, in dem Land seiner ersten Staatsbürgerschaft, hier also Kuba, als Kubanischer und nicht als Deutscher Staatsbürger, entspr. dem Internationalen Staatsbürgerschaftsrecht zu behandeln.
    Jeder ausländische Staatsbürger, welcher das Recht -gleich aus welchem Grunde- hat, sich in Deutschland einbürgern zu lassen, wird schriftlich -und muss den Erhalt der Belehrung bestätigen- darauf hingewiesen, dass die Behörden des Herkunftsstaates, demnach also der Rep. Kuba, deren Staatsangehörigkeit weiter besessen wird, berechtigt sind, sie jederzeit während ihres Aufenthaltes in seinem Hoheitsgebiet so zu behandeln, als ob sie ausschl. seine Staatsangehörigkeit besäßen. Sie können z.B. an der Ausreise gehindert werden,…….. und weiter sind die Deutschen Auslandsvertretungen nicht in der Lage, Sie konsularisch, als Deutscher zu betreuen.
    Die Person, hier der Deutsch-Kubaner Luis Frómeta Compte ist also, sollte dieser noch die Kubanische Staatsangehörigkeit besitzen auf Kuba als Kubaner zu behandeln und die dortigen Behörden können mit ihm (lamentablemente) machen, was immer denen beliebt.
    Die Deutsche Botschaft in Havanna kann, offiziell konsularisch hier rein gar nichts machen.
    Soweit die „harten“ Fakten

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