Spanien genehmigt Auslieferung des ehemaligen Sicherheitschefs von Chávez an die USA

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Ein durch und durch kriminelles und verabscheuungswürdiges Regime hat das Land über zwei Jahrzehnte ausgeplündert und sich die Taschen gefüllt (Foto: Archiv)
Datum: 11. November 2021
Uhrzeit: 13:28 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Der Nationale Gerichtshof von Spanien hat die Auslieferung von Adrián José Velásquez Figueroa, dem ehemaligen Sicherheitschef des ehemaligen venezolanischen Präsidenten Hugo Chávez, an die Vereinigten Staaten wegen Geldwäsche und krimineller Vereinigung im Zusammenhang mit Devisenbetrug genehmigt. In einem Beschluss vom 5. November kamen die Richter der zweiten Strafkammer zur Ansicht, dass die ihm vorgeworfenen Taten nach spanischem Recht den Straftatbestand der Geldwäsche im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Bestechung erfüllen. Das Gericht hat ebenfalls zugestimmt, seine Frau Claudia Patricia Díaz Guillén, Chávez‘ ehemalige Krankenschwester und ehemalige Schatzmeisterin Venezuelas, an die USA auszuliefern und zwar wegen der gleichen Verbrechen, für die die Dritte Sektion der „Audiencia Nacional“ am 14. Oktober die Auslieferung beschlossen hatte. Dem Auslieferungsantrag des „Southern District Court of Florida“ zufolge waren der Geschäftsmann Raúl Gorrín Belisario, Díaz Guillén und Velásquez Figueroa von 2008 bis etwa 2017 an einem korrupten System im Zusammenhang mit dem Umtausch von Devisen für das venezolanische Regime beteiligt. Insgesamt zahlte Raúl Gorrín Hunderte von Millionen US-Dollar an Bestechungsgeldern, um sich das Recht zu sichern, an Devisentransaktionen in Höhe von mehr als einer Milliarde US-Dollar teilzunehmen, was ihm Hunderte von Millionen US-Dollar an Gewinn einbrachte. Ab etwa 2011 bot Gorrín der damaligen Schatzmeisterin Claudia Patricia Díaz Guillén Bestechungsgelder an, versprach, genehmigte und zahlte die Gelder auch über Adrián José Velásquez, um sie zu beeinflussen und zu veranlassen, dass der Geschäftsmann Devisengeschäfte für das Regime durchführt und sich einen ungerechtfertigten Vorteil bei der Erlangung des Rechts zur Durchführung solcher Devisengeschäfte sichert.

Zusätzlich zu den Bestechungsgeldern, die durch Überweisungen zugunsten des Paares gezahlt und nachgewiesen wurden, hat Gorrín nach Angaben der US-Justiz auch Privatflugzeuge, Jachten, Villen, Pferde, Uhren und ein Modedesigner-Label im südlichen Bezirk von Texas zugunsten der beiden gekauft und deren Kosten übernommen. Die „Audiencia Nacional“ ist der Ansicht, dass in diesem Fall alle notwendigen Voraussetzungen für die Auslieferung erfüllt sind, wie z.B. die Tatsache, dass die Taten in beiden Ländern Straftaten sind – doppelte Strafverfolgung -, dass sie mit mehr als einem Jahr Gefängnis bestraft werden können – Mindeststrafe – und dass die Verfolgung nicht verjährt ist. Die Richter verweisen auch auf die doppelte Staatsbürgerschaft von Velasquez, die er bei der Auslieferungsanhörung preisgegeben hatte und die den Staatsanwalt überraschte, der ihm vorwarf, sie durch betrügerische Mittel erlangt zu haben, um seine Auslieferung zu behindern. Hinsichtlich des Arguments der Verteidigung, seine Auslieferung mit der Begründung zu verhindern, dass gegen Velasquez bereits zuvor in Spanien ermittelt wurde, erklärt das Gericht, dass der im Auslieferungsantrag enthaltene Sachverhalt über einen Fall hinausgeht, der vor dem 28. Gerichtshof in Madrid wegen der Überweisung von Geldsendungen aus der Schweiz nach Spanien verhandelt wird.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    C.H. Sievers

    Auch wenn nachvollziehbar, rechtsstaatliche Verfahrensvorgänge einzuhalten sind, aber das dauert f. meinen Geschmack alles viel zu lange und könnte/sollte deutlich schneller gehen.

    Ob dabei dann, außer bei den Beklagten ein ganz mieses Gefühl (Angst & Schrecken) zu erzeugen, wirklich etwas Brauchbares und nicht irgend ein „schleimiger deal“ herauskommt, steht allerdings noch auf einem ganz andern Blatt.

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