Impfpasspflicht für die Einreise nach Brasilien

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Nachweis der Impfung in gedruckter oder elektronischer Form mit Impfstoffen, die von der Nationalen Gesundheitsbehörde (Anvisa) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sind und deren letzte Dosis mindestens 14 Tage vor der Einreise verabreicht wurde (Foto: Latinapress)
Datum: 21. Dezember 2021
Uhrzeit: 00:58 Uhr
Leserecho: 2 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die brasilianische Regierung hat am Montagabend (20.) Ortszeit eine Verordnung veröffentlicht, die Regeln für die Einreise von Brasilianern und Ausländern in das Land enthält. Die generell-verbindliche Rechtsnorm wurde in einer Sonderausgabe des „Diário Oficial da União“ (DOU) veröffentlicht und entspricht den Anforderungen, die in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (STF) von Minister/Richter Luis Roberto Barroso Anfang Dezember festgelegt wurde (Impfnachweis).

Die Verordnung legt fest, dass ein Brasilianer oder Ausländer, der mit dem Flugzeug einreist, einen Nachweis erbringen muss:

Antigentest mit negativem oder nicht nachweisbarem Ergebnis, der innerhalb von 24 Stunden vor dem Boarding durchgeführt wurde oder RT-PCR, der innerhalb von 72 Stunden vor Boarding durchgeführt wurde. Bei Anschlussflügen oder Zwischenstopps beginnt die Frist mit dem Einsteigen auf der ersten Etappe der Reise.

Nachweis über das Ausfüllen der Gesundheitserklärung für Reisende (DSV), die spätestens 24 Stunden vor der Abreise ausgefüllt werden muss.

Nachweis der Impfung in gedruckter oder elektronischer Form mit Impfstoffen, die von der Nationalen Gesundheitsbehörde (Anvisa) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sind und deren letzte Dosis mindestens 14 Tage vor der Einreise verabreicht wurde.

Die Verordnung legt auch einige Fälle fest, in denen Reisende von der Vorlage eines Impfausweises befreit sind:

Reisende, bei denen ein Gesundheitszustand vorliegt, der eine Impfung nicht zulässt.

Reisende, die aufgrund ihres Alters keinen Anspruch auf die Covid-Impfung haben.

Reisende, die aus Ländern mit niedrigem Impfschutz kommen.

Brasilianer und Ausländer, die das Land vor dem 14. Dezember verlassen haben.

In diesen durch die Verordnung festgelegten Fällen müssen sich die Reisenden einer 14-tägigen Quarantäne in der Stadt des endgültigen Reiseziels unterziehen. Die Quarantäne kann unterbrochen werden, wenn der Reisende asymptomatisch ist und ab dem 5. Tag der Quarantäne einen Antigentest oder eine RT-PCR mit negativem Ergebnis vorlegt. In dem Rechtsakt heißt es außerdem, dass Covid-19-Wiederherstellungsbescheinigungen nicht als Ersatz für einen Impfnachweis akzeptiert werden.

Landverkehr

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass brasilianische und ausländische Reisende bei der Einreise auf dem Landweg einen Impfnachweis vorlegen müssen. Die Impfstoffe müssen von Anvisa oder der WHO zugelassen sein und die letzte Dosis muss mindestens 14 Tage vor der Abreise verabreicht worden sein. Wie bei den Vorschriften für Flugreisen sind Reisende in einigen Fällen von der Vorlage eines Impfnachweises befreit.

Reisebeschränkungen

Die Verordnung sieht auch die vorübergehende Aussetzung der Einreiseerlaubnis für ausländische Reisende vor, die sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, der Republik Botsuana, dem Königreich Essuatini, dem Königreich Lesotho, der Republik Namibia und der Republik Simbabwe aufgehalten haben. Brasilianer, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Abreise durch Südafrika, die Republik Botsuana, das Königreich Essuatini, das Königreich Lesotho, die Republik Namibia und die Republik Simbabwe gereist sind, müssen am Zielort ebenfalls 14 Tage lang in Quarantäne bleiben. Die Quarantäne kann aufgehoben werden, wenn der Reisende asymptomatisch ist und ab dem fünften Tag nach Beginn der Quarantäne ein negatives Antigen- oder RT-PCR-Testergebnis vorweist.

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  1. 1
    Paul Landmesser

    Die Brasilianer handeln, anstatt monatelang sinnlos zu quasseln!

  2. 2
    C.H.Sievers

    Tja,…… in z.B. Deutschland ist man* und frau*divers natürlich auch, mehr darauf bedacht, dass die politisch korrekte Frisur sitzt und natürlich auch, dass das jeweils betroffene Klientel guut bedient ist. Das sind die Prioritäten!
    Dürfte aber was das Klientelbedienen anbelangt, in Brasilien nicht anders sein, so wird mir das zumindest aus Brasilien berichtet.
    Der Schutz des eigenen Landes und der (eigenen, nicht so gemochten,…. es sei denn es sind gerade Migranten*Migrantinnen) Bevölkerung wird hier eher nicht sooo überbewertet.

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