„Oi“ erhält grünes Licht für den Verkauf von Vermögenswerten

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Der Verkauf des Mobilfunkgeschäfts ist ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungsplans von "Oi" (Foto: Oi)
Datum: 10. Februar 2022
Uhrzeit: 12:55 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Brasiliens „Oi“ hat grünes Licht für den Verkauf von Vermögenswerten an „Telefonica“, „TIM“ und „Claro“ in Höhe von 3,1 Milliarden US-Dollar erhalten. Die Aktien von „Oi“, die stark gefallen waren, stiegen nach der Entscheidung des Verwaltungsrates für wirtschaftliche Verteidigung (CADE) um bis zu zehn Prozent. Die Vereinbarung wurde durch die entscheidende Stimme des Präsidenten der Regulierungsbehörde genehmigt, nachdem es unter den sechs Mitgliedern des Gerichts eine dreifache Stimmengleichheit gab. Nach der Übernahme werden die drei Betreiber mehr als neunzig Prozent des brasilianischen Mobilfunkmarktes kontrollieren. „Oi“ (früher Telemar) ist eine brasilianische Telefongesellschaft und eine der größten Südamerikas mit Firmensitz in Rio de Janeiro.

Der Verkauf des Mobilfunkgeschäfts ist ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungsplans von „Oi“. Im dritten Quartal 2021 verzeichnete das Unternehmen einen konsolidierten Nettoverlust von 4,811 Milliarden Reais (913 Millionen US-Dollar), was einem Rückgang von 86,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht.Die Transaktion ist mit Kosten in Höhe von 16,5 Milliarden brasilianischen Reais (mehr als 3,1 Milliarden US-Dollar) für die drei Betreiber verbunden. „Telefónica“ wird 5,5 Milliarden Reais (1 Milliarde US-Dollar) beisteuern, um 10,5 Millionen Kunden, 43 MHz Spektrum und 2.700 Mobilfunkstandorte in seine Bilanz aufzunehmen. „Claro“ zahlt 3,7 Milliarden Reais (700 Millionen US-Dollar), um 11,2 Millionen Kunden zu gewinnen, während „Telecom Italia“ (TIM) 7,3 Milliarden Reais (1,37 Milliarden US-Dollar) aufbringt, um 14,5 Millionen Anschlüsse hinzuzufügen.

Die von der CADE im Vorfeld der Sitzung vorgeschlagenen und zu bestätigenden Bedingungen konzentrieren sich auf den Großkundenmarkt, auf dem die drei Käufer den Wettbewerbern die gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen und die Vermietung von Frequenzen in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern garantieren werden. Außerdem müssen sie den Zugang zu ihren Netzen über Roaming- oder virtuelle Mobilfunknetzbetreibervereinbarungen ermöglichen, was den Netzzugang für regionale Betreiber erleichtern wird.

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