Paraguay – Brasilien: Fortschrittsprojekt zur Integration

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Das Abkommen sieht die Beförderung von Gütern in Kleinfahrzeugen vor, die innerhalb der in den Rechtsvorschriften der beiden Länder festgelegten Grenzen keiner Genehmigung und keiner zusätzlichen Anforderungen bedürfen (Foto: mcde.gov.py)
Datum: 28. März 2022
Uhrzeit: 13:09 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Ein Abkommen, das eine stärkere Integration zwischen der brasilianischen Stadt Foz do Iguaçu und den paraguayischen Gemeinden Ciudad del Este, Hernandarias und Presidente Franco vorsieht, wurde von der brasilianischen Abgeordnetenkammer gebilligt und muss nun im Senat geprüft und analysiert werden. Es handelt sich um ein zwischen Brasilien und Paraguay unterzeichnetes Abkommen, das die Schaffung einer Reihe von Genehmigungen vorsieht und die Integration öffentlicher Maßnahmen in den Grenzgemeinden intensiviert. Das Dokument kommt 28 brasilianischen Städten und 10 paraguayischen Gemeinden zugute.

In der Praxis wurde die Integration in dieser besonderen Grenzregion bereits erreicht, aber das Abkommen ermöglicht Fortschritte in sehr spezifischen Fragen, wie z. B. die Erlaubnis, in beiden Städten zu arbeiten oder einen Beruf auszuüben, ohne weitere Voraussetzungen als die Transitkarte (Tarjeta de Tránsito) für die Grenznachbarschaft. Heute ist es möglich, Arten von Arbeiten auszuführen, doch müssen zuvor eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, die in den Rechtsvorschriften der einzelnen Länder festgelegt sind, um durch den Rechtsrahmen geschützt zu werden. Tausende von Arbeitnehmern arbeiten in beiden Städten irregulär und ohne jeglichen rechtlichen Schutz. Mit diesem Dokument wird dieser Situation abgeholfen.

Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt ist, dass die bloße Vorlage der „Tarjeta Vecinal“ den Zugang zu öffentlicher Bildung, Gesundheitsfürsorge und gleichen Arbeits- und Versicherungsrechten in beiden Ländern ermöglichen wird. Das Abkommen garantiert auch den Zugang zu Kontingenten für Waren wie Lebensmittel, Körperpflege- und Kosmetikartikel, Reinigungs- und Haushaltsprodukte. Außerdem ärztlich verordnete Medikamente, Kleidung, Schuhe, Bücher, Zeitschriften und Zeitungen für den persönlichen Gebrauch.

Das Abkommen sieht die Beförderung von Gütern in Kleinfahrzeugen vor, die innerhalb der in den Rechtsvorschriften der beiden Länder festgelegten Grenzen keiner Genehmigung und keiner zusätzlichen Anforderungen bedürfen. Zusätzlich zum freien Verkehr von öffentlichen und privaten Personenverkehrsdiensten nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Grundsatz der Gegenseitigkeit. Die Inhaber von Transitlizenzen können bei den örtlichen Behörden der beiden Länder beantragen, dass ihre privat genutzten Fahrzeuge frei zwischen den Gebieten verkehren dürfen, sofern sie gegen Schäden und Unfälle versichert sind. Die Gemeinden und Stadtverwaltungen der Städte beider Länder können in gegenseitigem Einvernehmen die Ausarbeitung und Durchführung eines Integrierten Entwicklungsplans in den miteinander verbundenen Orten fördern, wo dies möglich und sinnvoll ist.

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