Mit großer Sorge verfolgt die Europäische Union die Haftstrafen, die in Kuba gegen die an den Ereignissen vom 11. und 12. Juli 2021 beteiligten Personen verhängt werden. Die spontanen Proteste, die auf der ganzen Insel stattfanden, spiegelten den berechtigten Unmut der Bevölkerung wider, wurden jedoch unterdrückt; dabei wurden mehr als 1 400 Menschen festgenommen und 790 angeklagt. Nachdem bereits eine Reihe harter Strafen verkündet worden war, hat der Oberste Gerichtshof Kubas am 16. März 2022 die Verurteilung weiterer 128 Personen, von denen einige zum Zeitpunkt ihrer Festnahme jünger als 18 Jahre waren, zu Haftstrafen von bis zu 30 Jahren bekannt gegeben. Diese Schuldsprüche sind unverhältnismäßig.
Zwar ist das Demonstrationsrecht in der kubanischen Verfassung garantiert, doch dienen diese Gerichtsverfahren und solche Schuldsprüche dazu, den kubanischen Bürgerinnen und Bürgern das Recht zu verwehren, ihre Ansichten friedlich zu äußern und Veränderungen zu fordern. Das Recht, abweichende Meinungen und Proteste zum Ausdruck zu bringen, sollte in Kuba garantiert und geschützt werden.
Diese Gerichtsverfahren werfen erhebliche Bedenken in Bezug auf Grundprinzipien und internationale Standards für Transparenz und ordnungsgemäße Verfahren auf, wie z. B. das Recht von Angeklagten, sich durch einen unabhängigen Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu lassen. Die Europäische Union fordert Kuba auf, der diplomatischen Gemeinschaft die Teilnahme an den Verhandlungen zu gestatten.
Die Europäische Union fordert Kuba nachdrücklich auf, die bürgerlichen und politischen Rechte des kubanischen Volkes – einschließlich der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf friedliche Versammlung und des Rechts auf freie Meinungsäußerung – zu achten. In diesem Zusammenhang erinnert die EU an die Fälle von Berichterstattern aus der Zivilgesellschaft und Journalisten, die im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 11. und 12. Juli festgenommen, angeklagt und verurteilt wurden.
Die Europäische Union fordert Kuba auf, alle politischen Gefangenen und diejenigen, die allein aufgrund der Ausübung ihres Rechts auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung inhaftiert wurden, freizulassen.
Die Europäische Union hat der kubanischen Regierung immer wieder nahegelegt, den Anliegen der Menschen im Land Rechnung zu tragen und einen konstruktiven und inklusiven Dialog über deren legitime Beschwerden aufzunehmen, und sie wird dies auch weiterhin tun.
Die Europäische Union erinnert daran, wie wichtig ein kontinuierlicher Austausch mit Kuba über dieses Thema ist. Sie ist bereit, alle Bemühungen um den Schutz, die Förderung und die Umsetzung der Menschenrechte und Freiheiten aller Kubanerinnen und Kubaner im Rahmen des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba zu unterstützen.
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