El Salvador verfünffacht die Höchststrafe für Bandenzugehörigkeit

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El Salvador schloss das Jahr 2021 nach offiziellen Angaben mit einer Tötungsrate von 18 Toten pro 100.000 Einwohner ab (Foto: Archiv)
Datum: 02. April 2022
Uhrzeit: 11:42 Uhr
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Autor: Redaktion
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Der salvadorianische Kongress hat am Mittwoch (30.) das Strafgesetzbuch reformiert. Dadurch wird die Höchststrafe für die Mitgliedschaft in einer Bande von neun auf fünfundvierzig Jahre Gefängnis erhöht. Diese Entscheidung fiel inmitten des Ausnahmezustands, den Präsident Nayib Bukele zur Eindämmung der Bandengewalt verhängt hatte. Die Reform des Artikels 345 des Strafgesetzbuches wurde mit den Stimmen von 76 der 84 Abgeordneten des Einkammerkongresses, der von Bukele’s Verbündeten kontrolliert wird, angenommen. Die Reform sieht vor, dass „jeder, der sich an einer illegalen Gruppe, Vereinigung oder Organisation“ wie z. B. einer Bande beteiligt, mit einer Freiheitsstrafe von zwanzig bis dreißig Jahren bestraft wird und wenn es sich um einen „Anführer“ handelt, beträgt die Haftstrafe 40 bis 45 Jahre. Vor der Reform wurde die Mitgliedschaft in einer Bande mit drei bis fünf Jahren Gefängnis bestraft, als Rädelsführer sogar mit sechs bis neun Jahren.

Die Erhöhung der Haftstrafen für die Mitgliedschaft in einer Bande erfolgt, nachdem die Abgeordneten am vergangenen Sonntag auf Antrag des Präsidenten eine Ausnahmeregelung für den Umgang mit der Gewalt dieser als „Terroristen“ eingestuften Gruppen beschlossen hatten. Die Maßnahme, die die bürgerlichen Freiheiten einschränkt und die Befugnisse von Polizei und Armee ausweitet, wurde nach der Welle der Bandengewalt vom vergangenen Wochenende verabschiedet, bei der 87 Menschen ums Leben kamen. Die Reform des Strafgesetzbuchs sieht außerdem vor, dass diejenigen, die „die Bildung oder das Fortbestehen von Banden fördern, unterstützen, erleichtern oder begünstigen“, mit 20 bis 30 Jahren Haft bestraft werden.

Nach Angaben der Behörden beziehen die Banden nicht nur Geld durch Erpressung, sondern auch aus dem Drogenhandel. Aus diesem Grund reformierte der Kongress auch das so genannte Gesetz zur Regelung von Drogenaktivitäten, indem er einen neuen Unterabschnitt einführte, der Bandenmitglieder, die mit Drogen handeln, mit „nicht weniger als 20 Jahren Gefängnis“ bestraft.

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