In Dubai wurden bereits Ende 2021 etwa 4,5 Kilogramm Kokain im Gepäck eines deutschen Reisenden sichergestellt. Das Rauschgift war in zwei Koffern eingearbeitet und wurde bei einer Kontrolle im Transitbereich des Flughafens entdeckt. Der 58-jährige Kurier wurde nach Abschluss der Ermittlungen in Dubai nach Deutschland abgeschoben. Die weiteren Ermittlungen in der Bundesrepublik Deutschland übernahm daraufhin das Zollfahndungsamt Hamburg – Dienstsitz Kiel – im Auftrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe.
Die Ermittlungen zeigten, dass dem Beschuldigten aus dem Kreis Steinburg vermutlich durch noch unbekannte Täter eine Erbschaft in Millionenhöhe in Aussicht gestellt worden war. Hierfür überwies der Tatverdächtige möglicherweise mehrere Tausend Euro an „Bearbeitungsgebühren“ an die Tätergruppierung. Eine Auszahlung der avisierten Erbschaft erfolgte jedoch nicht. Für den Beschuldigten bot sich dann im Oktober 2021 die Möglichkeit, selbst auf Kosten der Tätergruppierung nach Brasilien zu reisen, um dort noch fehlende Unterlagen für die Auszahlung der Erbschaft zu beschaffen. In Südamerika erhielt er zwei Pilotenkoffer, wobei einer die fehlenden Unterlagen enthalten sollte und daher versiegelt war, mit dem Auftrag, diese nach Europa zu transportieren. Der Beschuldigte übergab die Koffer nach seiner Rückkehr an die Tätergruppierung.
Nur drei Wochen später meldeten sich die Auftraggeber erneut bei dem Beschuldigten und teilten ihm mit, dass noch einige Unterlagen fehlen würden. Erneut reiste er nach Brasilien und nahm in São Paulo erneut zwei Koffer in Empfang, die er über Dubai nach Zürich bringen sollte. Bei der Zollkontrolle im Transitbereich des Flughafens Dubai wurden insgesamt 4,5 Kilogramm Kokain sichergestellt, die in einem der Pilotenkoffer eingearbeitet waren.
„Kriminelle Tätergruppierungen versuchen immer wieder, unbescholtene Bürger mit leeren Versprechungen als Drogenkuriere zu rekrutieren. Es werden häufig horrende Geldbeträge, oft in Form von Erbschaften, versprochen. Der Zoll warnt eindringlich vor solchen Versprechungen und appelliert, solche dubiosen Sachverhalte sehr genau zu prüfen“, riet Stephan Meyns, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Hamburg. „In Zweifelsfällen wenden Sie sich umgehend an die Zollfahndung“, so Meyns weiter.
Leider kein Kommentar vorhanden!