Nach den außergewöhnlich heftigen Protesten gegen Kubas kommunistische Führung im vergangenen Sommer hat das Einkammerparlament am Sonntag (15.) in einer außerordentlichen Sitzung eine Strafrechtsreform verabschiedet. Laut verschiedenen Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten wird dadurch die Verfolgung von Oppositionellen erleichtert. Das neue Strafrecht, das in neunzig Tagen nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik in Kraft treten wird, enthält siebenunddreißig neue Straftatbestände, wie z. B. „öffentliche Unruhen“, mit denen „in Gruppen oder einzeln verursachte Störungen“ bestraft werden. Darüber hinaus werden diejenigen als „Aufwiegler“ kriminalisiert, die „zivilen Ungehorsam demonstrieren oder Aktionen durchführen, Propaganda gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den sozialistischen Staat betreiben oder falsche Nachrichten verbreiten, die das Ansehen des kubanischen Staates gefährden“. Es stellt außerdem die Beteiligung an „subversiven Aktivitäten und Angriffen auf Informations- und Kommunikationstechnologien“ unter Strafe. Auf dieser Grundlage sollen „die schwersten Verstöße hinsichtlich der missbräuchlichen Nutzung der verfassungsmäßigen Rechte“ bestraft werden.
Außerdem sieht das Gesetz Strafen von bis zu zehn Jahren Gefängnis für jeden vor, der „Gelder, materielle oder finanzielle Mittel“ von Nichtregierungsorganisationen oder internationalen Institutionen unterstützt, anregt, finanziert, bereitstellt, erhält oder in seinem Besitz hat, die zur „Finanzierung von Aktivitäten gegen den Staat und seine verfassungsmäßige Ordnung“ verwendet werden können. Das Gesetz erhöht zudem das Strafmaß für Spionage und den Austausch von nicht eingestuften oder geheimen Informationen mit ausländischem diplomatischem Personal auf bis zu dreißig Jahre Gefängnis. „Das neue Strafrecht ist ein neuer Dreh des Regimes, um die Repression gegen die Bürger zu verschärfen“, erklärte René Gómez Manzano, Präsident der „Corriente Agramontista“, der ältesten Organisation kubanischer Oppositionsanwälte.
Oppositionelle Online-Medien, Aktivisten und Dissidentengruppen werden beschuldigt, „Söldner“ zu sein, weil sie Gelder von US-Agenturen und Nichtregierungsorganisationen erhalten, wofür sie nun zu vier bis zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden können. „In einem Land, in dem private Medien illegal sind und Journalisten keine Möglichkeit haben, sich vor Ort zu finanzieren, ist das Verbot ausländischer Finanzierung ein Todesurteil für den unabhängigen Journalismus“, bekräftigte das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) bereits im Februar.
Ja,…… wer‘s nötig hat?
Das ist nur noch peinlich und zeugt von überhaupt gar keiner Souveränität mehr.
So löst man mit Sicherheit nicht ein einziges Cubanisches Problem, man vertagt es und verschlimmert es auf diese Weise nur,…..mas nada!