Brasilien und Argentinien haben die Verhandlungen über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrzeugsicherheitsstandards abgeschlossen. Dies teilten die Ministerien für Wirtschaft, Infrastruktur und Auswärtige Angelegenheiten am Donnerstagabend (30.) Ortszeit mit. Das Abkommen soll im Juli von den Behörden beider Länder unterzeichnet werden. Mit der Fahrzeugzulassung bescheinigen die obersten Verkehrsbehörden die Konformität der Fahrzeuge mit den Sicherheitsnormen und genehmigen ihren Verkehr im Lande. Mit dem Abkommen erkennt Brasilien die Zulassung eines in Argentinien hergestellten Fahrzeugmodells an und das Nachbarland tut dasselbe für in Brasilien montierte Fahrzeuge. Das Abkommen, so heißt es in der Erklärung, wird den Handel mit Fahrzeugen zwischen Brasilien und Argentinien erleichtern und Kosten und Fristen reduzieren. „Die gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugzulassungen begünstigt die Entwicklung des Automobilsektors in beiden Ländern und die Zunahme der Handelsströme und bietet mehr Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für Investitionen“, heißt es in der Erklärung. Mit der Genehmigung erkennt die brasilianische Regierung die vom argentinischen Ministerium für produktive Entwicklung ausgestellte Lizenz für Modellkonfiguration an. Das Nachbarland erkennt die vom nationalen Verkehrssekretariat des brasilianischen Ministeriums für Infrastruktur ausgestellte Bescheinigung über die Konformität mit den Verkehrsvorschriften an.
Zunächst wird das Abkommen etwa achtzig Prozent der Sicherheitselemente von leichten Personenkraftwagen und leichten Lastkraftwagen (Klassen M1 bzw. N1) abdecken. Es ist geplant, die Artikel zu erweitern und neue Fahrzeugkategorien wie Busse und Lastwagen aufzunehmen. Die beiden Regierungen beabsichtigen, das Abkommen auch auf Autoteile auszuweiten. „Das Abkommen entspricht den Interessen der produktiven Sektoren beider Länder, die bereits bei anderen Gelegenheiten die Vorteile einer noch stärkeren Annäherung zwischen Brasilien und Argentinien hervorgehoben haben – indem sie auf die Schaffung von Möglichkeiten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Optimierung von Kosten und Investitionen in einem Sektor hingewiesen haben, der einen bedeutenden Anteil am bilateralen Handel hat“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung abschließend.
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