Laut Ankündigung des kubanischen Regimes vom Montag (15.) werden ausländische Investitionen im Großhandel und – über Joint Ventures – auch im Einzelhandel zugelassen. Die Ankündigung ist Teil eines Pakets von Lockerungsmaßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft, die in den letzten zwei Jahren unter einer schweren Wirtschaftskrise gelitten hat. Die erste stellvertretende Ministerin für Außenhandel und Auslandsinvestitionen, Ana Teresita González, sagte im öffentlichen Fernsehen, dies seien „riskante Maßnahmen, die die Probleme“ des Landes, das sich in einem „komplexen Szenario“ befinde, nicht lösen. Ziel dieser Reformen sei es, so González weiter, „mehr Effizienz“ im nationalen Einzelhandel zu erreichen. „Wir hoffen, dass diese Maßnahmen eine unmittelbare Auswirkung auf die Probleme des Mangels im Land haben werden“.
Ausländische Investoren können Unternehmen gründen, die auf dem Großhandelsmarkt tätig sind und – auf „selektiver Basis“ – Joint Ventures, um „Einzelhandelsaktivitäten durchzuführen“. Diese neuen Unternehmen werden sich auf den Verkauf von „Rohstoffen, Betriebsmitteln, Ausrüstungen und anderen Gütern“ konzentrieren, um „die Entwicklung der nationalen Produktion anzukurbeln“, sowie auf die Lieferung von Lebensmitteln, Hygieneprodukten und sogar Stromerzeugungssystemen aus erneuerbaren Quellen. Bisher, fügte Gonzalez hinzu, seien ausländische Investitionen auf die Produktion beschränkt gewesen und der Handel auf staatliche Unternehmen im kommunistischen Land. Sie wies auch darauf hin, dass diese Produkte in kubanischen Pesos (Cup) und in frei konvertierbarer Währung (MLC) angeboten werden, einer umstrittenen kubanischen virtuellen Währung, die auf Fremdwährungen basiert und in einem Netz staatlicher Geschäfte verwendet wird.
Betsy Díaz, Ministerin für Binnenhandel, betonte, dass „der Handelssektor auch ausländische Investitionen braucht“ und noch „nicht vollständig“ erschlossen ist. Der Zugang ist nicht mehr „restriktiv“, aber der Staat ist immer noch der Hauptakteur, so Diaz und fügte hinzu, dass Initiativen dieser Art von ausländischen Investoren, die sich in dem Land bereits bewährt haben und verbündeten Ländern, Priorität eingeräumt wird. González erklärte auch, dass einige nicht-staatliche Einrichtungen im Außenhandel tätig sein dürfen, sowohl im Import als auch im Export. Auch in diesem Bereich werden die Beschränkungen beibehalten, denn das Land hat „sein Außenhandelsmonopol nicht aufgegeben“ und hat auch nicht die Absicht, dies zu tun. Der kubanische Staat wird demnach immer die Kontrolle behalten, auch wenn „bestimmte private Akteure“ an „Operationen“ teilnehmen könnten.
Die Einfuhren werden auf diejenigen beschränkt, die über eigene Devisen für diese Tätigkeit verfügen, ohne eine Finanzierung zu benötigen und die in der Lage sind, „bessere Preise für die kubanische Bevölkerung“ zu erzielen als das staatliche Unternehmen. Die vorrangigen Güter in diesem Bereich sind „Vorleistungen, Rohstoffe und Ausrüstung“. Im Bereich des Exports wolle man mit dem Verkauf von Computerdienstleistungen im Ausland beginnen, fügte González hinzu.
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