Zwischen 1990 und 2020 ging eine Fläche größer als die EU durch Abholzung verloren und der EU-Verbrauch machte dabei rund 10% der Verluste aus. Um den Klimawandel und den Verlust der Artenvielfalt zu bekämpfen, fordert das Parlament, dass in der EU verkaufte Produkte nicht von abgeholzten oder degradierten Wäldern stammen. Das Plenum hat am Dienstag (13.) mit 453 Stimmen bei 57 Gegenstimmen und 123 Enthaltungen in Straßburg seinen Standpunkt zur Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten angenommen. Das neue Gesetz würde den Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auferlegen. Sie müssten weltweit überprüfen, dass in der EU verkaufte Waren nicht auf abgeholzten oder degradierten Flächen hergestellt wurden. Dies würde den Verbrauchern garantieren, dass die von ihnen gekauften Produkte nicht zur Zerstörung von Wäldern, einschließlich unersetzlicher Tropenwälder, beitragen. So würde auch der Beitrag der EU zum Klimawandel und zum Verlust der biologischen Vielfalt verringert. Die Europaabgeordneten fordern außerdem, dass Unternehmen nachweisen, dass Waren im Einklang mit internationalen Menschenrechtsbestimmungen hergestellt werden und die Rechte der indigenen Völker dabei respektiert werden.
Ausweitung des Geltungsbereichs
Der Vorschlag der Kommission bezieht sich auf Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz. Betroffen sind auch Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden wie etwa Leder, Schokolade und Möbel. Das Parlament will nun auch Schweinefleisch, Schafe und Ziegen, Geflügel, Mais und Kautschuk sowie Holzkohle und bedruckte Papierprodukte einbeziehen. Auch soll der Stichtag um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 vorverlegen. Nach in Kraft treten der Verordnung dürften keine der betroffenen Produktgruppen mehr auf den EU-Markt gelangen, wenn sie auf Flächen hergestellt wurden, die nach Ende 2019 der Entwaldung oder Waldschädigung zum Opfer gefallen sind. Das Parlament möchte außerdem zusätzliche Auflagen für Finanzinstitute, damit deren Aktivitäten nicht zur Entwaldung beitragen.
Sorgfaltspflicht und Kontrolle
Kein Land und kein Rohstoff sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Unternehmen müssten jedoch die Risiken in ihren Lieferketten für den EU-Markt mit der gebotenen Sorgfalt bewerten. Sie können etwa Satellitenüberwachungsinstrumente, Vor-Ort-Audits, den Aufbau von Kapazitäten bei den Lieferanten oder Isotopentests einsetzen, um zu prüfen, woher die Produkte stammen. Die EU-Behörden hätten Zugang zu den relevanten Informationen, wie etwa den geografischen Koordinaten. Anonymisierte Daten würden der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Auf der Grundlage einer transparenten Bewertung müsste die Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung Länder oder Teile davon in die Kategorien geringes, normales oder hohes Risiko einteilen. Für Produkte aus Ländern mit geringem Risiko gelten dann weniger Verpflichtungen. Das Parlament ist nun bereit, mit den EU-Mitgliedstaaten Verhandlungen über das endgültige Gesetz aufzunehmen.
Hintergrund
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die EU – durch Entwaldung verloren gegangen sind. Der EU-Verbrauch macht etwa 10 % der weltweiten Entwaldung aus. Palmöl und Soja machen davon mehr als zwei Drittel aus. Im Oktober 2020 machte das Parlament von seinem im Vertrag verankerten Vorrecht Gebrauch und forderte die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzulegen, um die von der EU verursachte weltweite Entwaldung zu stoppen.
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