EU einigt sich auf Gesetz gegen Entwaldung

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EU einigt sich auf Gesetz gegen Entwaldung (Foto: WWF)
Datum: 06. Dezember 2022
Uhrzeit: 10:48 Uhr
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Autor: Redaktion
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Ein starkes Signal für mehr Waldschutz im internationalen Handel haben in einer langen Verhandlungsnacht das Europäisches Parlament, die Kommission und der Rat gesendet und sich zu einer EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten geeinigt. „Die EU wird Produkte, die mit der Zerstörung von Wäldern in Zusammenhang stehen, nicht mehr auf dem EU-Markt zulassen. Diese Verordnung ist die erste weltweit, die gegen globale Entwaldung vorgeht und den ökologischen Fußabdruck der EU erheblich verringern wird. Als großer Handelsblock wird die EU damit nicht nur die Spielregeln innerhalb ihrer Grenzen verändern, sondern auch einen großen Anreiz für andere Länder schaffen, diesen Schritt mitzugehen. Das Gesetz hat viele starke Elemente, muss aber bei wichtigen Punkten dringend nachgebessert werden“, sagt Susanne Winter, Programmleiterin Wald vom WWF Deutschland.

Dieses historische Ergebnis ist auch ein bedeutender Erfolg der globalen #Together4forests-Kampagne des WWF und anderer, die in den letzten zwei Jahren mehr als 210 Nichtregierungsorganisationen zusammengebracht hat, um für ein starkes EU-Gesetz gegen die Waldzerstörung zu kämpfen. Die EU zählt nach China und vor Indien und den USA zu den größten Treibern von Waldzerstörung, insbesondere durch den Import von Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kaffee und Kakao. 16 Prozent der globalen Tropenwaldabholzung gehen auf das Konto der Europäer.

Der WWF begrüßt insbesondere, dass die EU weitsichtig gehandelt hat und Verantwortung übernimmt: Um auf den EU-Markt zu kommen, reicht es nicht aus, dass die Produkte allein die Standards des Produktionslandes erfüllen. Sie müssen auch nachweisen, entwaldungsfrei zu sein und zu weniger Schäden des Waldes zu führen. Die Verordnung deckt jetzt eine breite Palette von Produkten ab und gilt für Soja, Palmöl, Rindfleisch, wichtige Holz- und Papierprodukte sowie Kaffee, Kakao und Kautschuk. Zudem müssen die Produkte bis zum Ort der Herstellung zurückverfolgbar sein, um Mauscheleien am Anfang der Lieferkette zu verhindern. Nach einigen Diskussionen konnten zudem jährliche Überprüfungspflichten für Unternehmen und Produkte aufgenommen werden, die sich an der Höhe des Entwaldungsrisikos orientieren und zwischen einem und neun Prozent der jeweiligen Produktvolumina pro Jahr ausmachen.

Doch einige schmerzende Lücken hat der EU-Rat, der aus Vertreter:innen der Mitgliedstaaten besteht, gezielt belassen. So hatten Umweltschützer:innen bis zuletzt dafür gekämpft, das Gesetz nicht auf Wälder zu beschränken, sondern auch waldähnliche Flächen und Buschland („other wooded lands“) sofort aufzunehmen. Dies haben verschiedene Mitgliedsstaaten verhindert. Doch immerhin soll dies innerhalb von zwölf Monaten nochmals verhandelt werden. Ohne Berücksichtigung droht ein Verlagerungseffekt und der Landfraß könnte auf andere ungeschützte Ökosysteme ausweichen, wie etwa Savannenlandschaften. Diese Ökosysteme sind artenreich, wichtige Kohlenstoffspeicher und Lebensraum für Indigene und andere lokale Gemeinschaften. Bei weiteren Ökosystemen wie Feuchtgebieten will sich die EU noch mehr Zeit lassen und erst untersuchen, welche Folgen die Aufnahme anderer Ökosysteme in die Verordnung hätte und wie sich das umsetzen ließe. Erst in zwei Jahren soll hierzu neu verhandelt werden.

Begrüßenswert ist, dass Wälder, die sich natürlich verjüngen, nicht mehr in Holzplantagen umgewandelt werden dürfen. Doch Waldschädigung wird weiter akzeptiert und zeigt, dass bei der EU kurzfristiger wirtschaftlicher Gewinn immer noch vor dem Schutz der biologischen Vielfalt und des Klimas steht. Auch beim Thema Menschenrechte enttäuscht die EU-Verordnung. So fehlt ein klarer Verweis auf einschlägige internationale Konventionen. Der derzeitige Text beschränkt den Geltungsbereich der Menschenrechte auf nationale Gesetze: Spiegeln sich bestimmte Rechte indigener Völker oder lokaler Gemeinschaften nicht in der nationalen Gesetzgebung wider, so sind diese auch nicht durch EU-Recht geschützt.

Nachdem nun die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gesetzes feststehen, werden sich die Verhandlungsführer:innen in den kommenden Wochen treffen, um einige letzte Details abzuklären und den Text fertigzustellen. „Die heutige Entscheidung ist der erste notwendige Schritt für den Waldschutz. Wir haben mit dieser Verordnung eine Grundlage, um die Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren, aber jetzt müssen wir sie auch wirksam umsetzen“, schließt Susanne Winter.

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