An seiner Sitzung vom 23. September 2022 hat der Bundesrat weitere bilaterale Abkommen zugunsten des Klimaschutzes gutgeheissen. Die Verträge mit Marokko, Malawi und Uruguay schaffen die Rahmenbedingungen für Projekte zur Verminderung von Treibhausgasemissionen. Die erreichten Emissionsverminderungen kann die Schweiz an ihr Reduktionsziel anrechnen. Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dieses Ziel will die Schweiz vor allem mit Massnahmen im Inland erreichen. Das Übereinkommen von Paris ermöglicht es aber auch, Klimaziele durch Klimaprojekte im Ausland zu erreichen. Die dort erzielten Emissionsverminderungen können sie an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen. 2020 hat die Schweiz den weltweit ersten Vertrag dieser Art mit Peru unterzeichnet; danach folgten ähnliche Abkommen mit Ghana, Senegal, Georgien, Vanuatu, Dominika, Thailand und der Ukraine.
Strenge Normen beim Umweltschutz und den Menschenrechten
Mit diesen Abkommen hat die Schweiz einen Standard für internationale Klimaprojekte eingeführt. Er umfasst strenge Auflagen für den Umweltschutz und Normen für den Schutz der Menschenrechte. Zudem stellen die Abkommen sicher, dass die erreichten Emissionsverminderungen nicht doppelt (dem Geberland und dem Empfänger) angerechnet werden können. Es wird laufend überprüft, ob die Projekte den festgelegten Kriterien entsprechen.
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