Die brasilianische Wertpapier- und Börsenkommission (CVM) hat diese Woche eine Stellungnahme in Form einer Empfehlung und Anleitung zum Handel mit Kryptowährungen veröffentlicht. In dem Dokument werden die „Grenzen der Maßnahmen zur Regulierung, Überwachung und Disziplinierung der Leistung der Marktteilnehmer“ aufgezeigt. Dem Dokument zufolge hofft die „CVM“, eine größere Vorhersehbarkeit und Sicherheit in Bezug auf Kryptoassets für alle zu gewährleisten und die Anleger zu schützen. Mit diesem Beitrag wollen sie wiederum ein günstiges Umfeld für die Entwicklung der „Krypto-Wirtschaft“ fördern. Die Stellungnahme hat den Charakter einer Empfehlung und einer Orientierungshilfe für den Markt, mit dem Ziel, eine größere Vorhersehbarkeit und Sicherheit für alle zu gewährleisten und zum Schutz der Anleger und der Ersparnisse der Bevölkerung beizutragen sowie ein günstiges Umfeld für die Entwicklung der Kryptowirtschaft zu fördern, wobei die Integrität und die Einhaltung der einschlägigen Verfassungs- und Rechtsgrundsätze zu gewährleisten sind.
Nach Ansicht der Kommission unterliegen Kryptowährungen den bereits geltenden Gesetzen. In seiner Stellungnahme vertritt die „CVM“ die Auffassung, dass „die Einführung von Technologien [wie Kryptoassets] als Mittel zur Horizonterweiterung dienen sollte. In diesem Zusammenhang betont die Behörde, dass die Einführung von Kryptowährungen nicht eingeschränkt werden sollte. Nach dieser Klarstellung warnt die „CVM“, dass Kryptowährungen derzeit nicht an der Börse reguliert sind und weist darauf hin, dass „je nach ihrer Art und ihren Merkmalen die durch sie erbrachten Dienstleistungen oder Vermögenswerte nach den geltenden Rechtsvorschriften besonderen Regelungen unterliegen können“. Bei der Vielfalt der bestehenden Kryptoassets trifft dies auf die folgenden drei Kategorien zu: Token und Kryptowährungen als Zahlungsmittel, Utility-Tokens für den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen und Token, die durch Vermögenswerte oder Wertpapiere, einschließlich Stablecoins und NFTs, besichert sind.
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass sie damit „zum Schutz der Anleger und der Ersparnisse der Bevölkerung, zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche, zur Verhinderung und Bekämpfung der Korruption, zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sowie zur Verhinderung und Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und/oder der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ beitragen.
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