Zwangsrückführung von Haitianern aussetzen

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Die zwangsweise Abschiebung von Menschen an einen Ort, an dem ihnen Verfolgung, Folter oder ein anderer schwerer oder nicht wiedergutzumachender Schaden droht, käme einer "Zurückweisung" gleich, die nach den internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsvorschriften ausdrücklich verboten ist (Foto: AlexProimos)
Datum: 06. November 2022
Uhrzeit: 08:49 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Angesichts der verheerenden humanitären und sicherheitspolitischen Krise in Haiti fordert das UN-Flüchtlingshilfswerk „UNHCR“ die Staaten in der Region und darüber hinaus auf, die erzwungene Rückkehr von Haitianern in ihr Land auszusetzen. Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, Entführungen, Plünderungen und Straßensperren durch bewaffnete Banden, sowie der jüngste Ausbruch der Cholera haben die ohnehin schon dramatische humanitäre Lage in Haiti, die durch akute Ernährungsunsicherheit, Treibstoffmangel und eingeschränkte Gesundheitsversorgung und sanitäre Einrichtungen gekennzeichnet ist, weiter verschärft. Millionen von Kindern können nicht zur Schule gehen, sind unterernährt und leben in Angst.

Wie das UN-Menschenrechtsbüro warnte, haben die systematischen Rechtsverletzungen und die anhaltende bewaffnete Gewalt dazu geführt, dass sich das Nachbarland der Dominikanischen Republik in die „schlimmste Menschenrechts- und humanitäre Situation seit Jahrzehnten“ begeben hat. „Angesichts dieser sehr beunruhigenden Situation appelliere ich an alle Staaten, sich mit Haiti zu solidarisieren und Haitianer nicht in ein Land zurückzuschicken, das extrem instabil ist“, bekräftigte der Hohe Flüchtlingskommissar Filippo Grandi. Haitianische Frauen, Kinder und Männer, die sich außerhalb des Landes befinden und nach Haiti zurückgeschickt werden, könnten lebensbedrohlichen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sein und innerhalb des Landes weiter vertrieben werden.

Die zwangsweise Abschiebung von Menschen an einen Ort, an dem ihnen Verfolgung, Folter oder ein anderer schwerer oder nicht wiedergutzumachender Schaden droht, käme einer „Zurückweisung“ gleich, die nach den internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsvorschriften ausdrücklich verboten ist. Das Völkerrecht verbietet auch Kollektivausweisungen und damit verbundene willkürliche Inhaftierungen. „UNHCR“ erinnert die Staaten daran, dass Haitianer, die internationalen Schutz suchen wollen, Zugang zu fairen und effizienten Asylverfahren haben sollten. „UNHCR“ fordert die Staaten außerdem auf, die gewaltsame Rückführung von haitianischen Staatsangehörigen, deren Asylanträge vor den jüngsten Ereignissen abgelehnt wurden, einzustellen. Dies gilt auch für Personen, die möglicherweise zuvor keinen internationalen Schutz benötigten, für die aber die veränderten Umstände in Haiti neue Gründe für einen Asylantrag darstellen.

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