Der chilenische Kongress hat am Montag (19.) der Wiedereinführung der Wahlpflicht für Wahlen und Volksabstimmungen zugestimmt. Die Vepflichtung dazu war im Jahr 2012 aufgegeben worden und soll nun in einem übergreifenden Beschluss der Parlamentarier wieder eingeführt werden. Mit 124 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen hat die Abgeordnetenkammer nun die Verfassungsreform verabschiedet, die eine Wahlpflicht für alle Wahlen mit Ausnahme der Vorwahlen einführt und die Geldbußen und Strafen für die Nichteinhaltung dieser Pflicht sowie die Wähler, die davon ausgenommen sind, einem organischen Gesetz überlässt. „Wir haben das Experiment der freiwilligen Stimmabgabe ausprobiert und die Beteiligung ist von Wahl zu Wahl gesunken. Ich glaube, dass die Zeiten, in denen Chile lebt, das Gegenteil bewirken“, erklärte Jorge Alessandri, Mitglied der konservativen Unabhängigen Demokratischen Union (UDI). Joanna Pérez, ehemaliges Mitglied der Christdemokraten (DC), betonte, wie wichtig es sei, die Regel wieder einzuführen, „damit alle Wahlen von nun an mit breiter Beteiligung stattfinden und niemand später missachtet, was die Mehrheit Chiles entscheidet“.
„Gute oder schlechte Politiker hängen von den Nichtwählern ab, denn die niedrige Wahlbeteiligung hat zu einer Krise der Institutionalität und der Legitimität unserer Behörden geführt. Heute können wir dies umkehren. Das Plebiszit war ein guter Indikator, an dem sich mehr als achtzig Prozent der Menschen beteiligt haben“, bekräftigte Andrés Longton, Abgeordneter der konservativen Partei Nationale Erneuerung. Nach zehn Jahren freiwilliger Wahlen hat Chile die Wahlpflicht wieder eingeführt, allerdings mit einer Nuance mehr als in der vorherigen Phase. Bis 2012 mussten sich die Bürgerinnen und Bürger in das Wählerverzeichnis eintragen, um wählen zu können, was in jedem Fall eine freiwillige Aktion war. Von nun an ist die Stimmabgabe obligatorisch, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist, da das Wählerverzeichnis Wähler ab achtzehn Jahren umfasst. Die Idee, die Wahlpflicht wieder einzuführen, entstand nach der verfassungsgebenden Volksabstimmung vom 4. September, bei der zum ersten Mal eine Wahlpflicht ohne Registrierung bestand und die Wahlbeteiligung auf sechsundachtzig Prozent stieg.
Vor dieser Wahl und der freiwilligen Stimmabgabe erreichte die höchste Wahlbeteiligung 55,6 Prozent bei der Stichwahl zwischen dem derzeitigen Präsidenten Gabriel Boric und dem rechtsextremen José Antonio Kast, die vor einem Jahr stattfand. Die Befürworter der Maßnahme haben auch argumentiert, dass diese Änderung „solidere Wahlergebnisse mit mehr Basis und Legitimität“ ermöglichen wird. Darüber hinaus wird die Wahlpflicht ihrer Ansicht nach die Bildung von „verantwortungsvolleren“ Politikern und Beamten ermöglichen und dem „Klientelismus mit einfachen und populistischen Ideen“ Tür und Tor öffnen.
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