„Moralische Schäden“: Gericht in Brasilien verurteilt Facebook

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Nach Ansicht des Richters Douglas de Melo Martins, der das Urteil verkündete, hat Facebook fahrlässig gehandelt, indem es die Extraktion von Daten von Millionen von Nutzern von seinen Plattformen durch automatisierte Werkzeuge zuließ, unabhängig davon, ob die unrechtmäßige Behandlung von Dritten begangen wurde, da es Facebook oblag, den Schutz der persönlichen Daten der Nutzer zu gewährleisten (Foto: FISCALIA.GOB.SV)
Datum: 24. März 2023
Uhrzeit: 14:36 Uhr
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Die Justiz des Bundesstaates Maranhão (Nordosten) hat am Donnerstag (23.) entschieden, dass das Unternehmen Facebook acht Millionen Brasilianer für moralische Schäden entschädigen muss. Die Entschädigungssumme beträgt fünfhundert Reais für jeden Nutzer des sozialen Netzwerks, dessen persönliche Daten im Jahr 2021 geleakt wurden. Darüber hinaus ordnete das Gericht für diffuse und kollektive Interessen des Bezirks Ilha de São Luís die Zahlung von zweiundsiebzig Millionen Reais für kollektive moralische Schäden an, die an den staatlichen Fonds für diffuse Interessen zurückfließen sollten. Die Entscheidung erging in erster Instanz und kann noch angefochten werden, aber wenn die gerichtliche Entscheidung bestätigt wird, müsste Facebook etwa vier Milliarden Reais auszahlen, wenn alle zu entschädigenden Beträge addiert werden (1 US-Dollar entspricht 5,30 Reais).

Nach Ansicht des Richters Douglas de Melo Martins, der das Urteil verkündete, hat Facebook fahrlässig gehandelt, indem es die Extraktion von Daten von Millionen von Nutzern von seinen Plattformen durch automatisierte Werkzeuge zuließ, unabhängig davon, ob die unrechtmäßige Behandlung von Dritten begangen wurde, da es Facebook oblag, den Schutz der persönlichen Daten der Nutzer zu gewährleisten. „Es ist angebracht darauf hinzuweisen, dass die für die Verarbeitung Verantwortlichen technische und administrative Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, um die personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff sowie vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Zerstörung, Verlust, Veränderung, Weitergabe oder jeder Form von unangemessener oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen“, so der Richter. Zu den geleakten Daten gehörten Telefonnummer, E-Mail, Name, Geburtsdatum und Arbeitsort. Etwa fünfhundertdreiunddreißig Millionen Nutzer in einhundertsechs Ländern waren betroffen. Davon sind 8.064.916 Brasilianer, deren persönliche Daten zum Zeitpunkt des Lecks von einem Hacker zum Verkauf angeboten wurden, der bis zu mehr als 1.700 Reais für das Material verlangte.

Richter akzeptierte den Antrag auf eine Sammelklage

Das Urteil erging nach Prüfung der Anträge, die das brasilianische Institut für die Verteidigung der Verbraucherbeziehungen (IBEDEC / MA) im Rahmen einer Sammelklage gestellt hatte. In dem Prozess argumentierte die Organisation, dass Facebook dem gesetzlichen Schutz, der den Verbrauchern in Bezug auf ihre Grundrechte auf Privatsphäre, Intimität, Ehre und Image garantiert wird, widerspricht, weil es wahllos persönliche Daten weitergegeben hat. In seiner Entscheidung erinnerte Richter Martins daran, dass der besondere Schutz der Privatsphäre, der Intimsphäre, der Ehre und des Ansehens, der durch die Bundesverfassung gewährleistet wird, ein unverletzliches Grundrecht ist, das im Falle einer Verletzung entschädigungspflichtig ist. Der Richter wies auch auf die Normen des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (LGPD) hin und zitierte den Marco Civil da Internet (Zivilgesellschaftliches Rahmenabkommen des Internets), in dem es um die Achtung der Privatsphäre geht und der Grundsätze, Garantien, Rechte und Pflichten für die Nutzung des Internets in Brasilien bzw. den Verbraucherschutz festlegt.

„Es sollte berücksichtigt werden, dass das Datenleck eine relevante Anzahl von Nutzern im ganzen Land erreicht hat und dass in ähnlichen Fällen wie dem in diesem Rechtsstreit diskutierten der Beklagte Vergleiche vorgeschlagen und Verurteilungen in Millionenhöhe für die wiederholte Praxis des Datenlecks erhalten hat, wie im Fall Cambridge Analytics, in dem Facebook von der Federal Trade Commission (FTC) zu einer Geldstrafe von fünf Milliarden Dollar für den Missbrauch der persönlichen Daten von etwa siebenundachtzig Millionen Nutzern verurteilt wurde“, betonte Richter Martins. Obwohl die Höhe der zu entschädigenden Beträge eine beträchtliche Summe darstellt, erklärte der Richter, dass der Betrag im Einzelfall nicht unbedeutend sein darf, da sonst der erzieherische Zweck nicht erreicht wird, aber auch nicht übertrieben und unverhältnismäßig sein darf. „Anders als in den USA und in Europa wurden in Brasilien vor allem in den letzten Jahren Entschädigungssummen in lächerlicher Höhe festgesetzt, was auf die Absurditäten der Vergangenheit zurückzuführen ist, als die einfache Rückgabe eines Schecks zu einer millionenschweren Entschädigung führte“, führte er an.

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