Die Welthandelsorganisation (WTO) hat im Streit um die von der Dominikanischen Republik eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von verformtem Stabstahl zur Betonbewehrung mit Ursprung in Costa Rica zugunsten Costa Ricas entschieden. Das multilaterale Gremium vertrat die Auffassung, dass die Maßnahme einen Fall der Annullierung oder Beeinträchtigung von Vorteilen darstellt, die Costa Rica im Rahmen des Antidumping-Übereinkommens und des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) erwachsen. Sie empfahl der Dominikanischen Republik, ihre Maßnahmen mit ihren Verpflichtungen aus beiden Abkommen in Einklang zu bringen.
In diesem Streitfall ging es um eine Anfechtung der Antidumpingmaßnahmen, die die Dominikanische Republik auf die Einfuhren von verformtem Stabstahl zur Betonbewehrung mit Ursprung in Costa Rica eingeführt hatte. Costa Rica focht die Feststellung des Vorliegens und die Berechnung der Dumpingspanne durch die mit der Untersuchung der Antidumpingzölle beauftragte Behörde der Dominikanischen Republik an. Die Regierung des zentralamerikanischen Landes beanstandete außerdem die Feststellung dieser Behörde, dass eine Schädigung im Zusammenhang mit den gedumpten Einfuhren mit Ursprung in Costa Rica vorlag, sowie mehrere verfahrenstechnische Aspekte der Untersuchung.
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