Die deutsche Botschaft in Havanna teilte mit, dass Kubaner, die über einen Flughafen auf deutschem Gebiet in ein Drittland reisen wollen, ab diesem Samstag (29.) ein Transitvisum benötigen. Die Maßnahme, die darauf abzielt, das Risiko der illegalen Migration in das Land zu verringern, und die bereits in vollem Umfang in Kraft ist, befreit Bürger der Insel, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Nach Angaben der Botschaft können Kubaner, die einen Familienangehörigen haben, der Bürger eines EU-Landes ist, die internationale Transitzone eines jeden deutschen Flughafens ohne Transitvisum passieren. Auch diejenigen, die ein gültiges Schengen-Visum, ein nationales Visum – ausgestellt von einem der Schengen-Mitgliedstaaten – für einen langfristigen Aufenthalt oder eine andere „Aufenthaltsgenehmigung“ für Reisen in diese Länder besitzen, benötigen kein Transitvisum. Diejenigen, die ein von den Vereinigten Staaten, Kanada und Japan ausgestelltes Visum besitzen, sowie diejenigen, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Andorra, Monaco und San Marino haben, können auf das Dokument verzichten, fügen sie hinzu. Auch Mitglieder von Flugzeugbesatzungen aus Staaten, die das Chicagoer Abkommen über die Zivilluftfahrt unterzeichnet haben, sowie kubanische Diplomaten müssen es nicht vorlegen.
Die Botschaft versichert, dass man nur mit einem Schengen-Visum den Transitbereich der deutschen Flughäfen verlassen oder von einem Terminal zum anderen gelangen kann. Außerdem empfiehlt sie „dringend“, sich ausreichend über die Reise zu informieren, um Betrügereien in den Reisebüros und Missverständnisse an dem deutschen Flughafen, zu dem man reist, zu vermeiden. Kubanische Staatsbürger, die das Dokument beantragen möchten, sollten dies über die Website der Botschaft tun, die dem Nutzer einen Termin zuweist. Die Botschaft warnt jedoch, dass „die Nachfrage nach solchen Terminen sehr hoch ist“ und dass es kaum eine Chance gibt, das Dokument rechtzeitig zu erhalten, wenn es nicht sechs Monate im Voraus beantragt wird. Zu den Dokumenten, die nach der Vergabe des Termins vorzulegen sind, gehören das Visumantragsformular, ein aktuelles Passfoto und der kubanische Reisepass – der noch mindestens drei Monate nach dem Rückreisedatum gültig ist – sowie eine Kopie. Darüber hinaus ist eine Gebühr von 80 Euro in bar zu entrichten, bzw. 40 Euro, wenn das Dokument für ein Kind zwischen sechs und acht Jahren bestimmt ist.
Außerdem muss der Antragsteller nachweisen, dass er nach einem Zwischenstopp in Deutschland in ein anderes Land reisen wird, und Informationen vorlegen, „anhand derer sich die Absicht beurteilen lässt, nicht in den Hoheitsbereich der Mitgliedstaaten“ des Schengen-Raums einzureisen, und die die „Kohärenz der geplanten Reiseroute“ gewährleisten. Am 23. Juli enthüllte die deutsche Bild-Zeitung, dass sich die Zahl der Kubaner, die in Deutschland Asyl beantragen, in der ersten Hälfte dieses Jahres im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2022 verachtfacht hat. Die Kubaner nutzen einen Mechanismus, der darin besteht, ein Flugticket zu einem Ziel zu kaufen, für das sie kein Visum benötigen, z. B. Belgrad oder Dubai, mit einem Zwischenstopp in der deutschen Stadt Frankfurt.
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