Am 10. August 2023 haben die Schweiz und Argentinien ein bilaterales Abkommen über den Luftlinienverkehr unterzeichnet. Das neue Abkommen ersetzt die bisherige Übereinkunft aus dem Jahr 1956, die überholt ist und den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entspricht. Damit ein Luftfahrtunternehmen eine ausländische Destination anfliegen kann, benötigt es Verkehrsrechte. Diese Rechte werden von den beteiligten Ländern in einem bilateralen Abkommen über den Luftverkehr definiert. Jedes dieser Abkommen enthält Bestimmungen über die Eigentümerschaft und die Kontrolle über Luftfahrtunternehmen sowie über den Marktzugang. Auf diese Weise können die Staaten ihren Markt für alle betroffenen Unternehmen öffnen und gleichzeitig administrative Hürden abbauen. Die Schweiz hat mit über 150 Ländern solche Vereinbarungen abgeschlossen.
Dank dem von der Schweiz und Argentinien unterzeichneten bilateralen Abkommen über den Luftlinienverkehr erhalten die Luftfahrtunternehmen den Spielraum, den sie für den Betrieb des Linienverkehrs zwischen den beiden Ländern benötigen. Insbesondere kann neu jedes Land beliebig viele Luftfahrtunternehmen bezeichnen, die Flüge zwischen den beiden Staaten durchführen dürfen. Zudem sind künftig auch Codesharing-Flüge erlaubt. Die Anzahl der erlaubten Verbindungen pro Woche wurde erhöht. Davon sollten die Volkswirtschaften beider Länder profitieren.
Leider kein Kommentar vorhanden!