Europäische Union: Pablo Escobar darf nicht als Markenname eingetragen werden

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"El Patrón" galt als einer der reichsten Menschen der Welt (Foto: Screenshot YouTube)
Datum: 17. April 2024
Uhrzeit: 12:49 Uhr
Ressorts: Kolumbien, Panorama
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Der Name des verstorbenen kolumbianischen Drogenbarons Pablo Escobar kann nicht als EU-Marke eingetragen werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch (17.), nachdem sein Bruder versucht hatte, eine Klage einzureichen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des EU-Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO), das eine Markenanmeldung der Escobar Inc. im Jahr 2022 zurückgewiesen hatte. „Das EUIPO hat zu Recht festgestellt, dass diese Personen den Namen Pablo Escobar eher mit Drogenhandel und Narkoterrorismus und den daraus resultierenden Verbrechen und Leiden in Verbindung bringen würden, als mit seinen möglichen guten Taten zugunsten der Armen in Kolumbien“, so das Gericht in einer Erklärung.

Escobar Inc. wurde in Puerto Rico von Pablo Escobars Bruder Roberto de Jesús Escobar Gaviria gegründet, der wegen seiner Rolle in der kriminellen Organisation seines Bruders 12 Jahre im Gefängnis saß. Gaviria kündigte an, dass sein Unternehmen im Jahr 2020 ein faltbares Smartphone namens Escobar Fold 1 auf den Markt bringen werde. Das Unternehmen verkauft derzeit eine Kryptowährung namens Escobar Cash, wie auf seiner Website zu lesen ist.

Pablo Escobar leitete eine der mächtigsten kriminellen Organisationen der Welt, das Medellin-Kartell. Sein Vermögen, das er durch den Handel mit Kokain erwirtschaftete, wurde 1987 von Forbes auf über 3 Milliarden Dollar geschätzt, obwohl es in einigen Berichten weitaus höher angesetzt wird. Während und nach seinem Tod im Jahr 1993, als er von Sicherheitskräften erschossen wurde, wurden Tausende von Menschen bei Gewalttaten des Kartells getötet.

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