Ecuador: Präsident Noboa auf Tour durch Europa

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Daniel Noboa ist der Präsident von Ecuador (Foto: Daniel Noboa)
Datum: 12. Mai 2024
Uhrzeit: 14:20 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Inmitten der eskalierenden Gewalt in Ecuador wird Präsident Daniel Noboa am Sonntag (12.) zusammen mit seiner Außenministerin Gabriela Sommerfeld eine Europareise antreten. Auf dem Programm der Reise stehen Besuche in Spanien, Frankreich und Italien sowie Treffen mit führenden Politikern und Vertretern internationaler Organisationen. Nach Angaben der Präsidentschaft wird der lateinamerikanische Staatschef den alten Kontinent bereisen, um unter anderem Lösungen für die Energiekrise zu finden, die das Land durchmacht, sowie Investitionen zu fördern und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln.

Die erste Station wird Italien sein, wo für diesen Sonntag ein Treffen mit Mitgliedern der ecuadorianischen Gemeinschaft geplant ist. Am Montag wird Noboa zu einer Audienz bei Papst Franziskus im Vatikan erwartet. Gleichzeitig steht ein Gespräch mit dem Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Qu Dongyu, und der Direktorin des Welternährungsprogramms (WFP), Cindy McCain, auf dem Programm. „Ecuador ist weltoffen, und wir kommen auf Einladung des Vatikans, im Namen des Papstes, sowie der französischen und italienischen Regierung. Wir müssen auf die Welt zugehen und ausländische Investitionen, Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit, Hafenbetrieb und Energie anlocken, denn wir haben jetzt ein ernstes Problem und eine Dürre auf dem gesamten lateinamerikanischen Kontinent“, erklärte Noboa.

Die Sicherheit ist eine der Säulen der Regierung des Präsidenten, der seit seinem Amtsantritt einen harten Kampf gegen die Banden geführt hat, die große Teile des Landes kontrollieren. Seit Anfang des Jahres kam es in Quito zu einer Eskalation der Gewalt, die zur Ausrufung eines bewaffneten Konflikts und zum Einsatz der Sicherheitskräfte führte, die fast täglich Operationen zur Zerschlagung terroristischer Gruppen und zur Wiederherstellung des Friedens durchführen. In diesem Zusammenhang verhängte die Exekutive am 30. April einen 60-tägigen Ausnahmezustand in den Küstenprovinzen Guayas, El Oro, Los Ríos, Manabí und Santa Elena, der die Mobilisierung der Streitkräfte zur Unterstützung der örtlichen Polizei ermöglicht und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft setzt. Dies bedeutet, dass die Beamten befugt sind, Häuser, die sie als verdächtig für eine kriminelle Handlung ansehen, zu betreten und zu durchsuchen, ohne dass ein Durchsuchungsbefehl erforderlich ist.

Am Freitag musste die Regierung jedoch einen Rückschlag hinnehmen, als das Verfassungsgericht den Beschluss für verfassungswidrig erklärte, da er nicht ordnungsgemäß begründet war. Das Urteil wurde von sieben Richtern des obersten Gerichts gebilligt und nur von zwei Richtern abgelehnt. In dem Dokument heißt es, dass die Initiative der Exekutive weder die Voraussetzungen für die Verhängung des Ausnahmezustands im Einzelnen darlegt, noch „den territorialen und zeitlichen Geltungsbereich der Anfechtung oder die Tatsache rechtfertigt, dass die angesprochenen Sachverhalte nicht auf dem normalen Weg behandelt werden können“. „Die Ausrufung des Ausnahmezustands bringt die Verantwortung und die verfassungsmäßige Pflicht mit sich, jeden Ausnahmezustand angemessen zu begründen“, und „es müssen ausreichende faktische Daten vorgelegt werden, um einen solchen außergewöhnlichen verfassungsrechtlichen Mechanismus zu rechtfertigen“, fügten die Richter hinzu.

In der Vergangenheit hatte dieses Gericht jedoch zugunsten von Noboa entschieden. Anfang 2024, als der Präsident den ersten Ausnahmezustand verhängte, der 90 Tage andauerte, wies das Gericht darauf hin, dass es nicht Sache der Richter sei, zu beurteilen, ob ein interner bewaffneter Konflikt vorliege oder nicht, da es sich damals um eine Tatsachenfrage handelte. „Ob ein interner bewaffneter Konflikt vorliegt oder nicht, ist eine Tatsachenfrage, die nicht von der Erklärung einer Behörde, wie der Verhängung des Ausnahmezustands oder der Kontrolle durch diese Behörde, abhängt“, erklärte der Gerichtshof seinerzeit.

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