Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und Nationale Verteidigung der Abgeordnetenkammer hat am Montag (13.) einen Vorschlag gebilligt, der es Ausländern zur Pflicht macht, eine in Brasilien gültige Reiseversicherung für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts im Land abzuschließen. Dem Vorschlag zufolge soll diese Anforderung für Ausländer aus Ländern gelten, die dieselben Einreisebedingungen für brasilianische Staatsbürger stellen. Nach seiner Verabschiedung würde der Gesetzentwurf das geltende Migrationsgesetz ändern.
Nach dem angenommenen Text werden die Kriterien für die Deckung, die Mindestbeträge und die Ausnahmen von der Exekutive festgelegt, aber die Reiseversicherung muss mindestens die folgenden grundlegenden Leistungen für die Dauer des Aufenthalts umfassen: Arztkosten, Krankenhaus- und/oder zahnmedizinische Kosten, medizinische Überführung (Transport), Überführung des Körpers/Leichnam und Rückkehr zur Gesundheit (Gesundung). Bei dem angenommenen Text handelt es sich um den Ersatzantrag des Berichterstatters, des Abgeordneten Celso Russomanno, zum Gesetzentwurf 5179/19 des Abgeordneten Felipe Francischini. Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Tourismusausschuss angenommen und wird nun vom Ausschuss für Verfassung, Justiz und Staatsbürgerschaft abschließend geprüft.
„Die Einführung einer obligatorischen Krankenversicherung für Ausländer ist ein grundlegendes, faires und gerechtes Erfordernis, das darauf abzielt, das öffentliche Gesundheitssystem vor dem Risiko außerordentlicher Kosten zu schützen, die durch Unfälle, Krankheiten, Krankenhausaufenthalte und sogar Todesfälle von Ausländern entstehen, ohne dass der Begünstigte eine finanzielle Entschädigung für Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und Reisen erhält“, so der Abgeordnete Celso Russomano.
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