Spanische Regierung genehmigt die Unterzeichnung eines Luftverkehrsabkommens mit Brasilien

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Das Abkommen folgt der üblichen Formel für diese Art von bilateralen Luftverkehrsabkommen und führt die Verwaltungsklauseln ein, die die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ihren Mitgliedstaaten zur Aufnahme in Luftverkehrsabkommen empfiehlt (Foto: Latinapress)
Datum: 29. Mai 2024
Uhrzeit: 12:31 Uhr
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Autor: Redaktion
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Am Dienstag (28.) hat der spanische Ministerrat den Text genehmigt, der die Unterzeichnung des Luftverkehrsabkommens zwischen dem europäischen Land und Brasilien ermöglicht. Der Text des Luftverkehrsabkommens zwischen Spanien und Brasilien wurde von beiden Ländern am 11. Dezember 2018 in Nairobi (Kenia) paraphiert. Das Abkommen entwickelt und ändert den Rechtsrahmen für den Betrieb von Linienflugdiensten zwischen den beiden Ländern und basiert auf einem gemischten Abkommen, an dem die Europäische Union und Spanien einerseits und Brasilien andererseits gemeinsam beteiligt sind.

Das Abkommen folgt der üblichen Formel für diese Art von bilateralen Luftverkehrsabkommen und führt die Verwaltungsklauseln ein, die die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ihren Mitgliedstaaten zur Aufnahme in Luftverkehrsabkommen empfiehlt. Da es sich um ein Abkommen mit gemischter Zuständigkeit zwischen Spanien und der Europäischen Union (EU) handelt, wurden beim Abschluss des Abkommens alle Vorgaben der Verordnung des Europäischen Parlaments über die Aushandlung und Anwendung von Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten beachtet, da es in seinen Artikeln die von der Europäischen Union festgelegten und geforderten Standardgrundsätze und -klauseln enthält.

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