Einschränkung der Meinungsfreiheit, Verfolgung Andersdenkender und willkürliche Verhaftungen – Menschenrechtsverletzungen sind auf Kuba an der Tagesordnung. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), die mit einer Sektion auf Kuba vertreten ist, begrüßt den am 24. Juni 2024 erschienen Bericht der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen (WGAD). Darin stellt die Arbeitsgruppe eklatante Rechtsverstöße und systematische Willkür bei der Inhaftierung von 17 Personen auf Kuba fest. Einer davon ist der Deutsch-Kubaner Luis Frometa Compte, der im Zuge der Proteste im Jahr 2021 während eines Familienbesuchs auf Kuba festgenommen wurde und aufgrund angeblicher „Volksverhetzung“ zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde.
„Die IGFM begrüßt die Verurteilung durch die UN-Arbeitsgruppe sehr, da dadurch eine internationale Rechtsprechung geschaffen wurde, um den repressiven Charakter des kubanischen Regimes unter Präsident Miguel Díaz-Canel zu belegen. Der Druck auf das Castro-Regime durch die internationale Gemeinschaft wird dadurch deutlich erhöht“, erklärt Valerio Krüger, Sprecher des Vorstands der IGFM, bei der heutigen Pressekonferenz in Berlin. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich mit noch mehr Nachdruck für die Freilassung von Luis Frometa Compte einzusetzen.
Mehrere hundert Fälle ausgewertet
Diese scharfe Verurteilung durch die Arbeitsgruppe der UN für willkürliche Inhaftierungen ist laut IGFM und der Menschenrechtsorganisation Prisoners Defenders ein Novum. „So habe es weltweit bisher erst zwei Fälle gegeben, in denen die Arbeitsgruppe dutzende Verurteilte in einer einzigen Stellungnahme verteidigt habe“, teilt Javier Larrondo, Präsident von Prisoners Defenders, mit. Mehr als ein Jahr lang hat Prisoners Defenders an den Fällen gearbeitet. Sie haben die strukturellen Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren in 520 Fällen zwischen 2022 und 2023 in Kuba zusammengefasst und kategorisiert und diese Erkenntnisse an die in Genf sitzende UN-Arbeitsgruppe weitergeleitet.
Inhaftierung aufgrund politischer Ansichten
Im Bericht der Arbeitsgruppe wurde festgehalten, dass bei allen 17 Personen, deren Fälle Gegenstand der Untersuchungen waren, Freiheitsentzug ohne gerichtlichen Schutz, Mangel an unabhängigen Anwälten und die Abhängigkeit der Staatsanwälte und Richter von der politischen Macht nachgewiesen werden konnten. Immer waren staatliche Sachverständige und Zeugen die einzige Quelle der Anschuldigung. Die Menschen wurden wegen der Ausübung ihrer Grundrechte kriminalisiert, es lagen unzureichende Straftatbestände vor, es wurden Militärgerichte gegen Zivilisten eingesetzt und Prozesse im Schnellverfahren abgehandelt. So heißt es unter anderem: „Trotz der Behauptungen der Regierung, die 17 Personen seien an angeblich gewalttätigen Protesten beteiligt gewesen, hat sie keine ausreichenden Informationen vorgelegt, um die Notwendigkeit einer Untersuchungshaft zu belegen“ und „Die Arbeitsgruppe ist davon überzeugt, dass die Inhaftierung der in den 17 Fällen beteiligten Personen auf diskriminierenden Gründen aufgrund ihrer politischen Ansichten beruhte. (…)“.
Freiheitsentzug verstößt gegen Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die Arbeitsgruppe spricht von „systematischer Anwendung willkürlicher Verhaftungen“ und betont, dass der Freiheitsentzug gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstößt. Die IGFM schließt sich diesen Schlussfolgerungen an und verweist besonders auf das Schicksal des Dresdners Luis Frómeta Compte. Er war im Juli 2021 zu Besuch bei Verwandten in Kuba und filmte die Proteste für private Zwecke. Daraufhin wurde er festgenommen und zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die IGFM steht mit seinen Töchtern in engem Kontakt und fordert zusammen mit dem politischen Paten MdB Lars Rohwer dessen umgehende Freilassung.
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