Venezuela: Haftbefehl gegen Oppositionskandidat González Urrutia beantragt

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Edmundo González Urrutia bei der Stimmabgabe (Foto: Edmundo González Urrutia)
Datum: 03. September 2024
Uhrzeit: 02:06 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Im südamerikanischen Land Venezuela hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Oppositionskandidaten Edmundo González Urrutia beantragt. Gegen González wird unter anderem wegen Aneignung der Funktionen der Wahlbehörde, Fälschung offizieller Dokumente, Anstiftung zu illegalen Aktivitäten und Sabotage von Systemen ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Antrag auf seine Verhaftung gestellt, nachdem González drei Vorladungen zur Zeugenaussage ignoriert hatte. Die Behörde ist mit Diktator Nicolás Maduro verbündet und wird von Chavistas kontrolliert. Generalstaatsanwalt Tarek Saab sagte, die Vorladungen zielten darauf ab, González‘ Aussage über die Veröffentlichung von gedruckten Wahlzetteln auf einer Website einzuholen. Der Haftbefehl besagt, dass González der Staatsanwaltschaft unmittelbar nach seiner Verhaftung zur Verfügung gestellt werden muss.

Die Opposition beruft sich auf die Daten des Wahlprotokolls, um zu behaupten, dass Edmundo González die Präsidentschaftswahlen am 28. Juli gewonnen hat. Die Oppositionsgruppe hat mehr als 80 Prozent aller von der Wahlbehörde ausgestellten Dokumente auf einer Website veröffentlicht. Saab behauptet, die Dokumente seien gefälscht. Bislang haben die venezolanischen Behörden die angeblich echten Wahlprotokolle jedoch nicht veröffentlicht, obwohl Länder wie Brasilien und die Vereinigten Staaten darum gebeten haben und die gesetzliche Frist von 30 Tagen abgelaufen ist.

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