Der Automobilhersteller „Mercedes-Benz do Brasil“ wurde in einem kollektiven Verfahren wegen moralischer Schäden zur Zahlung von 40 Millionen Reais verurteilt. Demnach wurden erkrankte Arbeitnehmer im Werk des Unternehmens in Campinas (SP) diskriminiert und moralisch belästigt. Die Entscheidung in zweiter Instanz wurde vom Regionalen Arbeitsgericht der 15. Region (TRT-15) gefällt und kann beim Obersten Arbeitsgericht (TST) angefochten werden. Aus den Akten geht hervor, dass Arbeitnehmer, die aus einem befristeten Urlaub zurückkehrten, isoliert wurden und Demütigungen und Beleidigungen durch Kollegen und unmittelbare Vorgesetzte erleiden mussten. Es wird berichtet, dass Mitarbeiter als „Penner“ und sogar als „fett“ und „Affe“ betitelt wurden. Die öffentliche Zivilklage wurde von der Staatsanwaltschaft für Arbeit (MPT) eingereicht. Neben der Zahlung einer Entschädigung ordneten die Richter die Einhaltung aller vom MPT geforderten Verpflichtungen unter Androhung einer Geldstrafe von 100.000 Reais pro Arbeitnehmer, der Opfer von Belästigung oder Diskriminierung ist, oder einer täglichen Geldstrafe von 10.000 Reais an, je nachdem, welcher Punkt nicht eingehalten wurde.
Die Metallarbeitergewerkschaft von Campinas und der Region berichtete dem MPT, dass Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit bei dem Automobilhersteller Verletzungen erlitten hatten, während ihres Rehabilitationsprozesses in der Fabrik isoliert wurden, nachdem sie von der INSS von der Arbeit abgezogen worden waren. Nach Anhörung der Beschäftigten stellte das MPT fest, dass das Unternehmen kein spezifisches Programm für die Wiedereinstellung rehabilitierter Arbeitnehmer hat, was bedeutet, dass kranke Arbeitnehmer ständig lästigen und demütigenden Situationen ausgesetzt sind.
Arbeitsverweigerung: Die Arbeitnehmer berichteten, dass sie zur Untätigkeit gezwungen wurden, d. h. sie durften den ganzen Arbeitstag über keinerlei Tätigkeit ausüben.
Unmöglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen: Die rehabilitierten Arbeitnehmer wurden daran gehindert, an Veranstaltungen teilzunehmen, die von anderen Arbeitnehmern besucht wurden, und sich um höhere Positionen innerhalb des Unternehmens zu bewerben.
Demütigung
Den Zeugenaussagen zufolge führte diese Situation auch zu Reibereien mit den anderen Kollegen und den unmittelbaren Vorgesetzten, die sie als „Penner“, „faul“ und „schlecht in ihrem Job“ bezeichneten. Einer der Beschäftigten, der an einer Rückenverletzung leidet, berichtete dem MPT, dass er aufgrund der Medikamente und der eingeschränkten körperlichen Betätigung im Laufe der Zeit an Gewicht zunahm. Fachleute aus der medizinischen Abteilung des Unternehmens sagten, er habe sich die Rückenverletzung zugezogen, weil er „fett“ und „bauchig“ sei. Ein anderer Arbeitnehmer wurde nach seinen Angaben von den anderen isoliert, weil er zu „redegewandt“ war. Seinen Kollegen wurde von ihren Vorgesetzten verboten, mit ihm zu verkehren, damit sie nicht „kontaminiert“ würden.
Laut Anklage des MPT stellten die Mercedes-Chefs eine Gruppe von verletzten Arbeitnehmern mitten im Produktionsbereich unter die anderen Arbeitnehmer und ließen sie Kartons öffnen, um sie zu demütigen. In anderen schwerwiegenden Situationen soll ein Vorgesetzter eines verletzten Arbeiters gesagt haben, dass er ihn gerne mit einer „12“ (Schusswaffe) schlagen würde, und ein anderer Metallarbeiter, der an Diabetes litt, urinierte sogar in seine Hose, weil er von seinem Vorgesetzten daran gehindert wurde, auf die Toilette zu gehen; sein Spitzname war danach „Pisser“.
Es wurde auch über Fälle von Rassendiskriminierung berichtet. Einer der Fabrikleiter erklärte einem der rehabilitierten Arbeiter, der schwarz ist, dass er aufgrund seiner Hautfarbe nicht in die Vereinigten Staaten gehen könne. Ein anderer Mitarbeiter wurde von seinem Chef als „Affensohn“ beschimpft, nachdem er der Compliance-Abteilung des Unternehmens Fälle von Mobbing gegen rehabilitierte Arbeitnehmer gemeldet hatte.
Mit dem Urteil muss Mercedes-Benz unter anderem folgende Verpflichtungen erfüllen:
Einstellung der Mobbing-Praktiken, insbesondere gegenüber Rehabilitanden;
Ausarbeitung interner Programme zur Verhinderung von Belästigung und Diskriminierung (Diagnose des Arbeitsumfelds, Festlegung von Interventionsstrategien, Schulungen, Vorträge usw.)
Einrichtung von Schlichtungsverfahren und Überwachung des Verhaltens von Belästigern;
Einführung von Verhaltensnormen und eines internen Ombudsmanns, der sich mit Fällen von Belästigung befasst.
1 US-Dollar entspricht 5,49 Reais
Update, 5. Oktober 2024
Laut dem Unternehmen handelt es sich um eine Entscheidung gegen eine brasilianische Tochtergesellschaft der Daimler Truck AG. Die Mercedes-Benz (Group) AG ist hier nicht involviert.
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