Lokaler Tourismus: Mexiko-Stadt genehmigt Begrenzung der Hausvermietung

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Mit dieser Reform wird festgelegt, dass die maximale Belegung von Unterkünften, die in den Anwendungen registriert sind, 50 % pro Jahr, d. h. nur sechs Monate, betragen wird (Foto: Airbnb No Brasil)
Datum: 06. Oktober 2024
Uhrzeit: 11:36 Uhr
Ressorts: Mexiko, Welt & Reisen
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Das Plenum des Kongresses von Mexiko-Stadt hat den Beschluss über die Initiative zur Regulierung der Dienstleistungen von Plattformen für die vorübergehende Vermietung von Unterkünften, wie Airbnb und Booking.com, die von dem noch amtierenden Regierungschef Martí Batres Guadarrama vorangetrieben wurde, angenommen. Mit dieser Reform wird festgelegt, dass die maximale Belegung von Unterkünften, die in den Anwendungen registriert sind, 50 % pro Jahr, d. h. nur sechs Monate, betragen wird. Eigentümer, die diese Grenze überschreiten, müssen ein Jahr warten, bis sie die Unterkunft wieder anbieten können.
Mit der verabschiedeten Verordnung werden das Tourismusgesetz von Mexiko-Stadt, das Wohnungsbaugesetz von Mexiko-Stadt und das Gesetz für den integralen Wiederaufbau von Mexiko-Stadt geändert.

César Emilio Guijosa Hernández, Abgeordneter der Partei Morena und Mitglied der Vereinigten Kommissionen für Wohnungswesen und Tourismus des Kongresses, wies darauf hin, dass das beschleunigte Wachstum des vorübergehenden digitalen Tourismus über Plattformen die Funktionsweise der Unterkünfte in der mexikanischen Hauptstadt verändert hat, was sich auf die Gentrifizierung und den Anstieg der Wohnungspreise auswirkt. „Dieses Rechtsinstrument schlägt eine umfassende Lösung vor, um die Gentrifizierung abzuschwächen, vor allem durch die Regulierung des digitalen Tourismus, indem die Anzahl der Nächte, die eine Immobilie zu diesem Zweck genutzt werden kann, begrenzt wird“, so der Gesetzgeber. Mit der Reform des Wohnungsbaugesetzes und des Gesetzes für den integralen Wiederaufbau von Mexiko-Stadt ist es verboten, Sozialwohnungen über Airbnb oder andere digitale Dienste zu registrieren und anzubieten, ebenso wie Wohnungen, die infolge des Erdbebens vom 19. September 2017 wieder aufgebaut wurden.

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