Brasilien: Neues Bundesgesetz erlaubt die Einrichtung von Apotheken in Supermärkten

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Das Gesetz verbietet ausdrücklich die Auslage von Arzneimitteln in offenen Bereichen oder gewöhnlichen Regalen des Supermarkts und gewährleistet so eine vollständige funktionale Trennung zwischen dem Lebensmittel- und dem Arzneimittelhandel (Foto: Archiv)
Datum: 24. März 2026
Uhrzeit: 13:41 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die brasilianische Einzelhandelslandschaft erlebte an diesem Montag (23.) einen historischen Wandel mit der Veröffentlichung des Gesetzes, das die Einrichtung von Apotheken und Drogerien innerhalb der Verkaufsflächen von Supermärkten erlaubt. Die von Präsident Luiz Inácio Lula da Silva und Vizepräsident Geraldo Alckmin unterzeichnete Maßnahme aktualisiert das Gesetz zur Gesundheitskontrolle von 1973 und zielt darauf ab, den Zugang zu Medikamenten zu entbürokratisieren, ohne dabei auf technische Strenge zu verzichten. Die neue Gesetzgebung erlaubt es den Einrichtungen, unter derselben Steueridentität wie der Supermarkt oder im Rahmen von Partnerschaften mit bereits lizenzierten Ketten zu operieren, sofern der Bereich physisch von den Lebensmittelregalen getrennt ist. Um die Patientensicherheit und die Produktqualität zu gewährleisten, schreibt das Gesetz strenge Infrastrukturkriterien vor. „In-Store“-Apotheken müssen über separate Räumlichkeiten mit strenger Temperatur-, Belüftungs- und Feuchtigkeitskontrolle sowie über Apothekenräume und Rückverfolgbarkeitssysteme verfügen.

Einer der Kernpunkte der Vorschrift ist die Verpflichtung, während der gesamten Öffnungszeit einen zugelassenen Apotheker vor Ort zu haben, um sicherzustellen, dass die Bequemlichkeit des Supermarkts nicht die für eine verantwortungsvolle Abgabe erforderliche fachliche Betreuung ersetzt. Auch der Zahlungsablauf wurde in der neuen Regelung besonders berücksichtigt, um den unsachgemäßen Umgang mit Substanzen zu verhindern. Bei Arzneimitteln, die einer besonderen Kontrolle unterliegen, darf die Übergabe an den Verbraucher erst nach der Bezahlung erfolgen oder, falls der Verkaufstresen weit von der Kasse entfernt ist, muss das Produkt in einer versiegelten und manipulationssicheren Verpackung transportiert werden.

Das Gesetz verbietet ausdrücklich die Auslage von Arzneimitteln in offenen Bereichen oder gewöhnlichen Regalen des Supermarkts und gewährleistet so eine vollständige funktionale Trennung zwischen dem Lebensmittel- und dem Arzneimittelhandel. Neben den räumlichen Veränderungen modernisiert die Gesetzgebung den Sektor, indem sie Apotheken und Drogerien offiziell erlaubt, digitale Kanäle und E-Commerce-Plattformen für Logistik- und Lieferdienste zu nutzen. Diese Öffnung für den E-Commerce, verbunden mit der flächendeckenden Präsenz der Supermärkte, verspricht, den Wettbewerb zu verstärken und den Einkaufsprozess für den Verbraucher zu vereinfachen. Trotz der Lockerung der Vorschriften für den Verkaufsort bleiben alle Einrichtungen unter der strengen Aufsicht der staatlichen und kommunalen Gesundheitsbehörden, die die Kontrollen dieser neuen Verkaufsstellen intensivieren müssen.

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