Die Generalstaatsanwälte der Dominikanischen Republik und Mexiko unterzeichneten ein Abkommen, um den Austausch von Informationen und Erfahrungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu stärken.
Die Vereinbarung wurde am 22. Oktober in Mexico City in Anwesenheit der Minister der Justiz, Staatsanwälte und Vertreter von Institutionen aus 18 Ländern der lateinamerikanischen Region unterschrieben.
Gleichzeitig standen während des Treffens eine Reihe von bilateralen Abmachungen zur Förderung der Zusammenarbeit strategischer Projekte und neue Formen der Überprüfung der Prozesskostenhilfe auf der Agenda.
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