Nach 12 Jahren Rechtsstreitigkeiten vor den US-Gerichten entschied ein Bundesgericht in den Vereinigten Staaten zu Gunsten des kubanischen staatlichen Unternehmens Cubatabaco. Es verbot dem US-Unternehmen General Cigar den Verkauf von Zigarren mit der Bezeichnung „U. S. Cohiba-Zigarren“, welche zudem aus Tabak der Dominikanischen Republik hergestellt werden.
Das Urteil wurde von Richter Robert W. Sweet, Southern District von New York, am 14. Dezember 2009 verkündet. Es verbietet General Cigar ab sofort weiterhin Zigarren mit der Markenbezeichnung „Cohiba“ in den USA zu verkaufen.
Das Unternehmen kündigte allerdings sofort Berufung gegen das Urteil an und teilte mit, bis zur Klärung des Falles auch weiterhin Zigarren unter der Bezeichnung „Cohiba“ zu verkaufen.
„Cohiba-Zigarren“, hergestellt in der weltberühmten Manufaktur El Laguito, werden weltweit vertrieben. Seit 1964 wird die Cohiba als Geschenk für Staatsoberhäupter und Diplomaten verwendet.
Aufgrund des bestehenden Wirtschaftsembargos sind sie allerding in den USA nicht zum Verkauf freigegeben und offiziell nicht erhältlich. Die Cohiba ist die bevorzugte Zigarrensorte von Altbundeskanzler Gerhard Schröder, wodurch sie auch einem breiterem Kreis der Bevölkerung in Deutschland bekannt wurde.
Leider kein Kommentar vorhanden!