First Lady von Guatemala kündigt Kandidatur für Präsidentschaftsamt an
► Klarer Verstoß gegen die Verfassung
Die First Lady von Guatemala, Sandra Torres de Colom, hat ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen im November angekündigt. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die guatemaltekische Verfassung.
„Ich bin in die Stadt gekommen, um meine Entscheidung für die Kandidatur des Präsidentschaftsamtes der Republik bekannt zu geben“ teilte Torres de Colom am Dienstag (8.) in der Hauptstadt mit. Gemäß Artikel 186 der Verfassung der Republik Guatemala sind Verwandte innerhalb des zweiten Grades des Präsidenten oder Vizepräsidenten, wenn dieser sein Amt gerade ausführt, von einer Teilnahme an einer Kandidatur für das Präsidentschaftsamt ausgeschlossen. Die Anwälte der First Lady argumentieren, dass diese Regel nicht gültig ist, da es das Recht aller Bürger Guatemalas ist, für eine Wahl zu kandidieren.
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