Die brasilianische Regierung hat mit Verwunderung von der Forderung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte IAKMR zur Ergreifung von Maßnahmen zum „Schutz von Leib und Leben der Angehörigen indigener Völker“, welche angeblich vom Bau des Wasserkraftwerkes in Belo Monte bedroht werden, Kenntnis genommen.
Ohne die bedeutende Rolle internationaler Systeme zum Schutz von Menschenrechten in Abrede stellen zu wollen, erinnert die brasilianische Regierung daran, dass solche Systeme lediglich subsidiären und ergänzenden Charakter haben. Ihr Einsatz ist dann legitim, wenn die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Die Genehmigung zur Errichtung des Wasserkraftwerkes in Belo Monte ist vom brasilianischen Kongress per Dekret Nr. 788/2005 erteilt worden. Die Genehmigung wurde von der Durchführung technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Machbarkeitsstudien abhängig gemacht, insbesondere von der Durchführung einer “anthropologischen Studie hinsichtlich der Auswirkungen des Bauprojekts auf die im betreffenden Gebiet lebenden indigenen Gemeinschaften“, die mittels Befragungen hinzugezogen wurden. Den dafür zuständigen brasilianischen Behörden IBAMA (Umweltbehörde) und FUNAI (Behörde für indigene Angelegenheiten) oblag die Durchführung der Studien zu den Umweltauswirkungen sowie die Befragungen der betreffenden Gemeinschaften, gemäß den Bestimmungen des Art. 231 Abs. 3 der brasilianischen Verfassung.
Die brasilianische Regierung ist sich der sozialen und ökologischen Herausforderungen, die Projekte wie der Bau des Wasserkraftwerks von Belo Monte möglicherweise mit sich bringen, bewusst. Daher werden die einschlägigen Bestimmungen strikt eingehalten, damit im Rahmen des Bauprojekts alle sozialen und ökologischen Aspekte Berücksichtigung finden. Die brasilianische Regierung handelt zielgerichtet und umsichtig, um den diesbezüglichen Anforderungen zu entsprechen.
Die brasilianische Regierung hält die Forderungen der IAKMR für voreilig und ungerechtfertigt.
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