In Kolumbien hat Senatorin Gilma Jiménez vor einer möglichen vorzeitigen Freilassung des vielfachen Kindermörders Luis Alfredo Garavito gewarnt. Auf einer Pressekonferenz forderte sie gleichermassen den obersten Gerichtshof, die Staatsanwaltschaft und die Kriminalbehörde auf, unverzüglich aktiv zu werden und sicherzustellen, dass der Täter seine Strafe voll absitze.
Laut Jiménez lägen unzureichende Informationen über den Haftstatus des heute 54-jährigen vor. „Keine Behörde kann exakte Informationen über diesen weltweit bekannten Kriminellen liefern“ kritisierte die Senatorin die Situation. Sie habe bereits im Februar Unterlagen angefordert, jedoch nur bruchstückhafte Informationen erhalten. Ihrer Rechnung zufolge könnte Garavito bereits in vier Jahren auf freien Fuss kommen, sollte dagegen nichts unternommen werden.
Die Senatorin führte in diesem Zusammenhang eine nicht unkomplizierte Rechnung auf, warum aufgrund der früheren und heute bestehenden Gesetze eine schon absehbare Haftverschonung möglich sei.
1. Zwischen 1991 und 1999 habe Garavito mindestens 168 Kinder entführt, gequält, missbraucht und schliesslich umgebracht. Trotzdem könne er unter Umständen innerhalb von 96, 72 oder 48 Monaten freigelassen werden.
2. Für die 168 Morde sei Garavito zur einer Haftstrafe von 1.680 Jahren verurteilt, was zehn Jahre je Kind bedeute. Allerdings habe das kolumbianische Strafrecht zum Zeitpunkt der Verurteilung lediglich eine Maximalstrafe von 40 Jahren erlaubt, was die Haftzeit je ermordetes Kind automatisch auf 2 Monate und 8 Tage reduziere.
3. Aufgrund der sogenannten „Haftzeitanpassung“ und des Geständnisses reduziere sich die Strafe nochmals auf 24 Jahre oder 1 Monat und 7 Tage je Opfer. Dies sei der momentane Stand.
4. Da in Kolumbien bis vor vier Jahren die Ermordung eines Kindes kein „besonders schwerer“ Straftatbestand dargestellt hätte, habe der Verurteilte ebenfalls das Anrecht auf Prüfung einer Haftverkürzung um weitere drei Jahre, so dass er dann nur noch 1 Monat und 5 Tage je Kind verbüssen würde.
5. Zudem könne in Kolumbien ein Verurteilter nach Absitzen von 3/5 der Haftstrasse freigelassen werden, was im Fall von Garavito nach 14 Jahren erfolgen könne. Damit wäre eine Entlassung unter Anrechnung der bisherigen Haftzeit binnen 48 Monaten möglich. Die Strafe je ermordetes Kind läge dann nur noch bei einem Monat.
„Es ist eine Schande für die kolumbianische Gesellschaft, dass dieser Kriminelle lediglich lediglich einen Monat und sieben Tage für jedes missbrauchte und ermordete Kind bezahlt und es könnte sogar mit einem Monat Gefängnis für jedes Kind enden“ so die Senatorin weiter.
Sie forderte zudem nach Ende der Haftstrafe die direkte Auslieferung Garavitos nach Ecuador. Die dortigen Behörden gehen davon aus, dass der Massenmörder auch in Ecuador sein Unwesen getrieben hat und wollen ihn ebenfalls vor Gericht stellen.
Nicht zuletzt forderte Jiménez einen DNA-Abgleich von 87 noch immer namenlosen Opfern. Die Kinder wurden damals im Rahmen der Ermittlungen entdeckt. Durch eine Identifizierung könnte man endlich die jeweiligen Familien informieren und für ein würdiges Begräbnis sorgen.
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