„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jamaika weiterhin gewarnt. Die Seehäfen sind für Touristen und Geschäftsreisende weiterhin geschlossen. Die Flughäfen sind für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika sowie Touristen und Geschäftsreisende geöffnet. Ausländische Residenten, Touristen und Geschäftsreisende müssen sich vor dem Check-in für ihren Flug eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einholen.
Eine mögliche Quarantäne nach der Einreise ist abhängig vom Reisegrund und von der Evaluierung der persönlichen Gesundheitssituation des Reisenden. Davon abhängig ist auch, ob ein COVID-19-Test bei Ankunft erfolgt oder nicht. Reisende aus den Vereinigten Staaten, Brasilien, der Dominikanischen Republik und Mexiko müssen vor Einreise einen aktuellen COVID-19-Test vorlegen, Transitaufenthalte sind davon ausgenommen. Obligatorisch bei der Einreise ist das Herunterladen einer COVID-19-App auf das Smartphone zur leichteren Kontaktaufnahme der Gesundheitsbehörden in einem Verdachtsfall. Reisende müssen sich während der Antragstellung für die Einreisegenehmigung mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären.
Bis auf weiteres ist der Aufenthalt für Touristen beschränkt auf zwei von der Tourismusbehörde festgelegte Korridore entlang der Nord- und Südwestküste und nur auf solche Hotels, die zur Wiedereröffnung zertifiziert wurden, weil sie die verlangten COVID-19-Schutzmaßnahmen bereits beachten. Reisen quer durchs Land, im Landesinneren sind derzeit nicht möglich. Einige Stände und touristische Attraktionen sind gesperrt.
Personen mit „high risk profile“, d.h. ab einem Alter von 70 Jahren oder Personen mit relevanten Vorerkrankungen sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen.
Bis auf weiteres gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. Maximal erlaubt bei öffentlichen und privaten Zusammenkünften sind derzeit 15 Personen. Es ist zwingend vorgeschrieben, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim Betreten von Geschäften müssen Kunden ihre Hände desinfizieren und Fieber messen lassen“.
Auswärtiges Amt, 18. September
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