„Páginas Amarillas“ für selbstständige Unternehmer auf Kuba

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Datum: 08. Dezember 2011
Uhrzeit: 21:42 Uhr
Leserecho: 3 Kommentare
Autor: Redaktion
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► Eintrag ins Branchenverzeichnis kein billiges Unterfangen

Die kommunistische Regierung der Karibikinsel Kuba erlaubt selbständigen Unternehmern in der Privatwirtschaft zum ersten Mal seit einem halben Jahrhundert die Platzierung von Werbung in staatlichen Medien. Nach Angaben aus Regierungskreisen wird der hintere Teil des Verzeichnis der staatlichen Telefongesellschaft in Kürze für dringend benötigte Werbeflächen an private Unternehmen freigegeben. Laut Havanna geschieht die Einführung der „Páginas Amarillas“ (wörtliche Übersetzung „gelbe Seiten“) im Rahmen der von Präsident Raul Castro eingeleiteten Wirtschaftsreformen, welche dem maroden System neues Leben einhauchen sollen.

„Um die Bevölkerung mit Kontaktinformationen für privatwirtschaftliche Dienstleistungen (Cafés, Restaurants und Friseure) zu versorgen, wird die Gesellschaft Telecomunicaciones de Cuba S.A. (ETECSA) sogenannte Páginas Amarillas* für Selbständige bieten“, berichteten die staatlichen Medien wortwörtlich.

Die Möglichkeit der Werbung wird allerdings kein billiges Unterfangen. Für Name, Adresse und bis zu zwei Telefonnummern sind stolze 10 US-Dollar fällig, die bei einem durchschnittlichen kubanischen Monatsverdienst von rund 20 Dollar eine Lücke in den Geldbeutel eines potenziellen Jungunternehmers reißen.

* In der ursprünglichen Version der Artikels war sowohl im Text als auch in der Überschrift und der URL von „gelben Seiten“ die Rede. Die Nutzung der wörtlichen Übersetzung von „Páginas Amarillas“ – sprich „Gelbe Seiten“ – im vorstehenden Artikel wird jedoch von der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien) nicht gewünscht, da es sich bei diesem Begriff um eine „eingetragene Marke“ handele, „die ausschließlich auf die von uns (DeTeMedien, Anm.d.Red.) gemeinsam mit unseren Partnerverlagen herausgegebenen Produkte“ verweise. IAP als Herausgeber wurde zweifach per Einschreiben/Rückschein aus Deutschland „gebeten“, den Markennamen zukünftig nicht mehr im Zusammenhang mit „jedweder branchenspezifischer Adresssammlungen“ zu benutzen. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hat IAP daher den vorstehenden Artikel entsprechend abgeändert und mit diesen Erläuterungen versehen.

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  1. 1
    M

    Die Angaben in dem Artikel machen so keinen Sinn: Der Monatslohn eines Staatsangestellten beträgt umgerechnet durchschnittlich 20 US$. Ein selbstständiger Arbeiter verdient in der Regel, trotz Steuern, wesentlich (!) mehr, so dass 10 CUC (und nicht US$, wie im Artikel beschrieben) keine unmögliche Investition sein dürften.

    • 1.1
      Linus Michel

      Ein CUC ist noch immer ein US-Dollar. Oder ist es ihnen lieber in Rubel oder venezolanische Boliviar?

      • 1.1.1
        M

        Vom Wert her ist es egal, das ist korrekt, aber es wird nun mal nicht in Dollar bezahlt, also wäre es korrekter den Betrag in CUC anzugeben.
        Aber das nur am Rande, meine Hauptkritik war ja eine andere.

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