Seit Januar 2013 bieten ausgewählte deutsche Auslandsvertretungen die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können. Sie können aber auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder Ihre persönliche PIN ändern.
Für Personalausweisanträge werden die Gebühren erhoben, die auch für das Inland gesetzlich festgelegt sind, zuzüglich eines ebenfalls gesetzlich festgelegten Auslandszuschlags. So kostet z.B. die Neubeantragung eines Personalausweises für Antragsteller/innen über 24 Jahre 58,80 Euro (Grundgebühr 28,80 Euro zuzüglich 30 Euro Auslandszuschlag), unter 24 Jahren 52,80 Euro.
Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland
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