Lateinamerika: Handelsabkommen der EU mit Costa Rica und El Salvador tritt vorläufig in Kraft

Datum: 30. September 2013
Uhrzeit: 12:40 Uhr
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Autor: Redaktion
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► Erstes echtes interregionales Assozierungsabkommen unterzeichnet

Am 1. Oktober 2013 werden die Handelshemmnisse zwischen der EU, Costa Rica und El Salvador abgebaut und ab diesem Tag wird der Handelsteil des Assoziierungsabkommens der EU mit Zentralamerika angewendet. Die EU sowie Honduras, Nicaragua und Panama wenden das Abkommen bereits seit dem 1. August an. Guatemala ist derzeit dabei, die Verfahren zum Abschluss zu bringen, die eine baldige vorläufige Anwendung ermöglichen sollen. Durch diese ehrgeizige Handelspartnerschaft werden neue Märkte erschlossen, Regeln vereinfacht und so der Handel und das Investitionsklima in beiden Regionen gefördert. Die zentralamerikanische Wirtschaft wird voraussichtlich um mehr als 2,5 Mrd. EUR pro Jahr wachsen, sobald das Abkommen in der gesamten Region angewendet wird.

„Die EU hat jetzt das erste echte interregionale Assozierungsabkommen unterzeichnet“, erklärte EU-Handelskommissar Karel De Gucht. „Ich freue mich, dass Costa Rica und El Salvador davon profitieren können. Damit sind wir unserem Ziel, das Abkommen in der gesamten Region anzuwenden, ein gutes Stück nähergekommen. Wir begrüßen es, dass auch Guatemala sehr bald beitreten wird. Von diesem Abkommen wird ein wichtiger Impuls für die wirtschaftliche Integration Zentralamerikas ausgehen. Jetzt ist es an den Unternehmen auf beiden Seiten, die zahlreichen Möglichkeiten, die das Übereinkommen bietet, voll auszuschöpfen“.

In dem umfassenden Handelsteil des Abkommens werden sogenannte Disziplinen festgelegt, die über den multilateralen Handelsrahmen hinausgehen, insbesondere in den Bereichen Dienstleistungen, öffentliches Auftragswesen, geistiges Eigentum, nachhaltige Entwicklung und technische Handelshemmnisse. Dadurch soll die Entwicklung der gesamten Region gefördert werden, gleichzeitig sollen neue Marktchancen für europäische Unternehmen, Exporteure und Investoren erschlossen werden.

Ein Schlüsselelement dieses Abkommens ist das Konsultationssystem auf unterschiedlichen Ebenen, das etwa die Einbeziehung der Zivilgesellschaft vorsieht. So wird ein offener Dialog über bestimmte Handelsfragen im Rahmen der einzelnen Kapitel des Abkommens möglich. Darüber hinaus werden transparente, nicht diskriminierende und vorhersehbare Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investoren und ein bilateraler Streitbeilegungsmechanismus geschaffen.

Die EU ist der zweitgrößte Handelspartner Costa Ricas und El Salvadors. Die Warenverkehrsströme zwischen Costa Rica und der EU sind in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gewachsen und beliefen sich 2012 auf 8,7 Mrd. EUR. Die EU-Direktinvestitionen lagen im gleichen Jahr bei 400 Mio. EUR und entfielen insbesondere auf die Bereiche Telekommunikation, Tourismus, verarbeitendes Gewerbe und Verkehr.

Costa Rica und El Salvador führen hauptsächlich Industrieerzeugnisse (Mikrochips, medizinische und optische Instrumente) sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse (Kaffee, Bananen, Ananas, Zucker, Fisch und Meeresfrüchte) in die EU aus. Die EU exportiert in erster Linie Arzneimittel, Erdöl, Autos und Maschinen.

Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama) baut auf den drei Säulen politischer Dialog, Entwicklungszusammenarbeit und Handel auf und ist auf die Förderung des Wirtschaftswachstums, der Demokratie und der politischen Stabilität in Zentralamerika ausgerichtet. Bis zum Abschluss der Ratifizierungsverfahren in den 28 EU-Mitgliedstaaten wird nur der Handelsteil vorläufig angewendet, wodurch die Unternehmen bereits alle in dem Abkommen festgelegten Handelspräferenzen in Anspruch nehmen können.

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