Die Schweiz und Argentinien haben am Donnerstag (20.) in Bern ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahre 1997 und entspricht dem aktuellen internationalen Standard beim Informationsaustausch. Ansonsten übernimmt das Abkommen die meisten Regelungen des bisherigen Abkommens. Es verstärkt die guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Argentinien.
Das Abkommen beendet den vertragslosen Zustand zwischen der Schweiz und dem G20-Mitglied Argentinien. Am 16. Januar 2012 hatte Argentinien das bisher von beiden Staaten provisorisch angewendete Abkommen von 1997 gekündigt. Das neue Abkommen bezweckt die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen insbesondere auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
Das neue Abkommen erfüllt den geltenden internationalen Amtshilfestandard, das heisst den Informationsaustausch auf Anfrage. Hingegen muss sich der automatische Informationsaustausch zuerst als internationaler Standard etablieren, bevor er Gegenstand bilateraler Gespräche sein kann.
Das neue Abkommen wurde am 5. November 2013 von den Unterhändlern paraphiert und anschliessend den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme unterbreitet. Das Abkommen muss noch die Parlamente der Schweiz und Argentiniens passieren, bevor es in Kraft treten kann. So lange bleibt der schweizerisch-argentinische Notenaustausch aus dem Jahre 1950 betreffend die Besteuerung von Transportunternehmen der Schiff- oder Luftfahrt anwendbar.
Die Schweiz hat bisher 43 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 36 davon sind in Kraft.
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